Rückerstattung der Auslagen und Gebühren
Für Dienstleistungen des konsularischen Schutzes muss die Auslandvertretung gemäss Gesetz grundsätzlich folgende Gebühren in Rechnung stellen: für jede begonnene Stunde der Amtshandlung einschließlich des Hin- und Rückweges € 72,00; wenn die Abwesenheit vom Amt länger als sechs Stunden dauert, für jede weitere begonnene Stunde € 48,00. Bei Unfall, Krankheit, Tod oder Verhaftung sind die ersten 4 Arbeitsstunden gratis;
Die Auslagen müssen der Vertretungsbehörde zurückerstattet werden.
Hilfeleistungen zu Gunsten von Opfern schwerer Verbrechen sind gebührenfrei; bei Mittellosigkeit können die Gebühren erlassen werden.
Weil die Kosten für Rettung, medizinische Behandlung, sanitäre Heimschaffung, im Todesfall oder für Anwaltshonorare in einem unerwarteten Rechtsstreit sehr hoch sein können, wird der Abschluss einer entsprechenden Reiseversicherung nachdrücklich empfohlen.
In Notfällen steht Ihnen das Österreichische Generalkonsulat gerne zur Verfügung; es kann jedoch, da es über keine Exekutivgewalt verfügt, die lokale Polizei, Rettung, ärztliche Hilfe und Justizbehörde nicht ersetzen.
Wenn Sie uns in einem Notfall kontaktieren, halten Sie bitte folgende Angaben bereit:
- Familien- und Vorname
- Erreichbarkeit (Telefonnummer, Mobiltelefon, Fax, Email)
- Was ist wann, wo und wie geschehen?
- Kontaktperon(en) in Österreich
Stand: März 2012
