Allgemeine Hilfeleistungsangebote
Ausserhalb der Bürozeiten ist das Österreichische Generalkonsulat für österreichische Statsbürger unter +90 532 262 00 19 zu erreichen.
Hilfe im Ausland:
Österreichische Staatsbürger, die im Ausland in eine Notlage geraten, können bei einer österreichischen Botschaft oder bei einem österreichischen Generalkonsulat um Rat und Hilfe bitten.
Der konsularische Schutz der österreichischen Vertretungen umfasst hauptsächlich Leistungen, die nicht durch eine Reiseversicherung erbracht werden können. Es wird daher empfohlen, für Reisen ins Ausland eine Versicherung abzuschliessen, die zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit Rettung, medizinischer Behandlung, Repatriierung und Rechtsschutz übernimmt.
Der konsularische Schutz beginnt dann, wenn die Mittel zur Selbsthilfe ausgeschöpft sind. In einem Notfall klärt die Vertretungsbehörde zusammen mit der Hilfe suchenden Person die Möglichkeiten der Unterstützung ab. Die Vertretungsbehörde ist auf die konstruktive Zusammenarbeit mit den Betroffenen angewiesen. Diese entscheiden und handeln letztlich unabhängig und in eigener Verantwortung.
Die Hilfe richtet sich nach den Bedürfnissen im Einzelfall, den örtlichen Rahmenbedingungen und der Rechtslage.
Sie umfasst zum Beispiel folgende Dienstleistungen:
bei Verlust des Passes oder der Identitätskarte ein provisorisches Reisedokument
ausstellen (siehe Unterpunkt "Verlust Reisepass")
bei der Geldüberweisung von Österreich ins Ausland behilflich sein
Rettungsdienste benachrichtigen
rückzahlbare Vorschüsse für die Heimreise oder medizinische Behandlung auszahlen
Kontakte zu Ärzten, Spitälern oder Notfalldiensten vermitteln, bei Bedarf und
Möglichkeit die kranke oder verletzte Person im Spital besuchen
Heimsendungen organisieren
bei einem Todesfall die Angehörigen informieren; die Rückführung oder Beisetzung der
sterblichen Reste veranlassen.
Für Personen in Haft:
die Angehörigen informieren
sich für die Rechte des Inhaftierten auf einen Pflichtverteidiger und wenn nötig einen offiziellen Übersetzer einsetzen
Adressen von privaten Anwaltskanzleien vermitteln
die verhaftete Person im Gefängnis besuchen
sich für eine menschenwürdige Behandlung und die Respektierung der Grundrechte
während des Freiheitsentzugs einsetzen.
Österreichische Vertretungsbehörden im Ausland können nicht:
- Bezahlung von Hotelschulden, Geldstrafen oder Krankenhauskosten, Weiterfinanzierung eines Urlaubs bei Geldverlust, Tätigwerden als Filiale von Banken, Reisebüros, Krankenkassen oder Postämtern für postlagernde Briefe und Pakete, Arbeit als Detektivbüro oder als Arbeitsamt, Zurverfügungstellung von Mitteln für Kautionen und Anwaltskosten
- Ausstellung eines Passes auf dem Flughafen, Hilfe bei Einreise in ein Land gewähren, falls der Reisepass nicht gültig ist bzw. kein gültiges Visum vorhanden ist
- Sicherstellung einer im Vergleich zu einheimischen Bürgern besseren Behandlung in einem Spital oder Gefängnis
- Ermittlungen in einem Deliktsfall, Eingreifen in laufende Gerichtsverfahren oder Erteilung von Weisungen an örtliche Behörden, Wahrnehmung anwaltlicher Tätigkeiten oder Vertretung einer Partei vor Gericht
- Übernahme der Kosten einer Such- oder Rettungsaktion, welche seitens lokaler Behörden in Rechnung gestellt wurden
- Übernahme der Überführungskosten von Verstorbenen in die Heimat oder von deren Be- stattungskosten vor Ort
Stand: März 2012
