AuslandsösterreicherInnen
AUSLANDSÖSTERREICHER Registrierungsformular
Aufenthalt in der Türkei
Leben und Arbeiten in der Türkei
Informationen zum längerfristigen Aufenthalt in der Türkei finden sie auf der Internetseite der Fremdenpolizei hier.
Nur wenige Teile der Seite wurden bisher ins Englische übersetzt, obwohl eine englische als auch deutsche Übersetzung in den Medien angekündigt wurde.
Bezüglich der Arbeitserlaubnis in der Türkei gibt es eine eigene Seite des türkischen Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit auf Englisch.
Allgemeine Informationen zur "Blauen Karte" für ehemalige türkische Staatsbürger
Allgemeine Informationen zur Registrierung
Ihre Ansprechpartner bei uns
- beig. Vizekonsulin Elfriede Geissler DW 42
- beig. Vizekonsul Mag. Stefan Lerch DW 36
Wer kann sich registrieren?
Allen österreichischen StaatsbürgerInnen, die sich für längere Zeit - einige Monate - im Ausland aufhalten, wird empfohlen, sich bei der geographisch zuständigen Berufsvertretungsbehörde - Botschaft, Berufsgeneralkonsulat - registrieren zu lassen .
Bei der Registrierung werden vor allem Namen, Geburtsdatum und -ort, Passdaten, Familienangehörige (ev. auch in Österreich) sowie die Erreichbarkeit (Post-Adresse, Telefon- und Faxnummern, Mobiltelefonnummer, E-Mail-Adresse) aufgenommen.
In Krisenfällen ist eine effektive Kontaktaufnahme nur dann möglich, wenn Ihre aktuelle E-Mail-Adresse und Mobiltelefonnummern bekannt sind. Denken Sie daher bitte daran, Änderungen von Adressen sowie insbesondere (Mobil-)Telefonnummern und E-Mail-Adressen Ihrer Botschaft / Ihrem Berufsgeneralkonsulat mitzuteilen.
Die angegebenen Daten unterliegen dem Datenschutz und werden ausschließlich zu amtlichen Zwecken benutzt, dh insbesondere für Verständigungen zu Wahlen und bei Krisenfällen. Die Daten werden nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben.
Sie können Ihre Registrierung online ausfüllen und absenden oder das Formular ausgefüllt ausdrucken und per Fax oder Post an die zuständige Berufsvertretungsbehörde weiterleiten oder auch dort persönlich abgeben.
Neben dieser amtlichen Registrierung haben Sie als AuslandsösterreicherIn auch die Möglichkeit, sich am 'AÖ-Netzwerk' zu beteiligen. Es handelt sich dabei um ein privates, öffentlich zugängliches Netzwerk, wo AuslandsösterreicherInnen untereinander in Kontakt treten können.
Zum Registrierungsformular und Datenblatt
Diese Registrierung ersetzt die eventuelle Mitteilungspflicht in Bezug auf eine Wehrpflicht in Österreich oder die Eintragung in eine Wählerevidenz nicht!
Eintragung in die Wählerevidenz
Hier finden Sie Information zum:
- Wahlrecht der AuslandsösterreicherInnen
- Wahlrecht der "InlandsösterreicherInnen" im Ausland
- Wahlrecht von nicht-österreichischen EU-BürgerInnen mit Hauptwohnsitz in Österreich bei Wahlen der österreichischen Abgeordneten zum Europäischen Parlament
- Seminare der 'Regionalen Partnerschaft' zu Wahlrechtsfragen sowie zu E-Voting und E-Democracy
- Briefwahl-Möglichkeit zu österreichischen Landtagswahlen besteht seit Mitte 2007 (auch aus dem Ausland) für alle Wahlberechtigte. Seitens der AuslandsösterreicherInnen können allerdings Auslands-NiederösterreicherInnen, Auslands-TirolerInnen und Auslands-VorarlbergerInnen nur dann an der Wahl zum Landtag ihres früheren Bundeslandes teilnehmen, wenn sie den Hauptwohnsitz vor maximal 10 Jahren vor der Landstagswahl ins Ausland verlegt haben.
ORF TELETEXT
Als spezielles Service für die vielen Österreicherinnen und Österreicher, die im Ausland leben, bietet der Österreichische Rundfunk den ORF TELETEXT komplett im Internet an.
Sonderregelungen für Hauptwohnsitz-InhaberInnen in einem anderen EU-Staat
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in einem anderen EU-Staat als Österreich haben, könnten Sie anstatt der österreichischen EP-Abgeordneten die EP-Abgeordneten Ihres Wohnsitzlandes wählen. Dazu bedarf es einer Eintragung bei der lokal zuständigen Stelle Ihres Hauptwohnsitzes entsprechend dem EP-Wahlrecht Ihres Hauptwohnsitzstaates.
Da Sie nur eine einzige Stimme bei der EP-Wahl abgeben dürfen, ist eine Eintragung zur EP-Wahl in mehr als einem Staat nicht erlaubt.
Hier ein Rückblick zu den EU-Wahlen 2009 im Euranet dem Europäische Radio Netzwerk.
