Touristenvisa
Touristenvisa
Für Touristenvisa sind folgende Unterlagen sowohl im Original wie auch in Kopie vorzulegen:
Ein Antragsformular, welches in Block- oder Schreibmaschinenschrift vollständig ausgefüllt und vom Antragssteller unterschrieben sein muss.
Gültiger, unterschriebener Reisepass (nach Ausreise noch mindestens 3 Monate gültig) mit Fotokopie der 2. und 3. Seite, der Seite mit der Gültigkeitsdauer des Reisepasses und der 60. Seite. Der Reisepass darf nicht älter als 10 Jahre sein und es müssen mindestens 2 freie Visa- Seiten verfügbar sein.
2 biometrische Lichtbilder nach ICAO Vorschrift(mit hellem Hintergrund, eines davon aufgeklebt!) pro Antrag, auf dem alle wesentlichen Merkmale unverdeckt zu erkennen sind, wie Gesicht, Stirn, Ohren, Hals (Kopfbedeckungen, die aus religiösen Gründen getragen werden, sind erlaubt) und eine gültige Reisekranken- und Unfallversicherung für den Schengenraum (Deckungssumme mindestens EUR 30.000,--).
- Buchungsbestätigung einer touristischen Reise samt Reiseverlauf
- Unterkunftsnachweis durch Hotelbuchung
- Flugreservierung (so zutreffend)
- aktueller Kontoauszug des Antragstellers der letzten 6 Monate oder sonstige Vermögensnachweise allfällige Kreditkarten
Bei Selbständigen oder Firmenteilhabern:
Kopie des türkischen Steuernachweises, (Vorder- und Rückseite) Nachweis über Eintragsbestätigung bei der türkischen Handelskammer, Verlautbarung im türkischen Handelsblatt.
Bei Unselbständigen:
Arbeits- und Urlaubsbestätigung des Arbeitgebers, SSK Nachweis, Lohnbestätigung des türkischen Arbeitgebers der letzten 3 Monate.
Bei Antragstellung für ein Schengenvisum wird eine nicht refundierbare Bearbeitungsgebühr von derzeit € 60,-- eingehoben. Bei Bedarf können weitere Unterlagen angefordert werden, die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2-5 Arbeitstage.
