Privateinladung
Privateinladungen
Bei Privateinladungen sind folgende Unterlagen sowohl im Original wie auch in Kopie vorzulegen:
Ein Antragsformular, welches in Block- oder Schreibmaschinenschrift vollständig ausgefüllt und vom Antragssteller unterschrieben sein muss.
Ein Reisepass, mit Gültigkeit von mindestens 3 Monaten über den Zeitraum des beantragten Visas hinaus.
Zwei aktuelle biometrische Passbilder.und eine gültige Reisekranken- und Unfallversicherung für den Schengenraum (Deckungssumme mindestens EUR 30.000,--).
Original Verpflichtungserklärung des Einladers, der seinen Hauptwohnsitz in Österreich hat, notariell beglaubigt sowie Kopie dessen Meldezettel bzw. elektronische Verpflichtungserklärung.
Einkommensnachweis der letzten 3 Monate des Einladers oder sonstiger Vermögensnachweis Mietvertrag oder Grundbuchauszug des Einladers.
Passkopie gegebenenfalls auch die Kopie des Aufenthaltstitels des Einladers.
- Bei in Österreich bereits abgegebener elektronischer Verpflichtungserklärung deren ID-Nummer (in diesem Fall entfallen alle anderen Nachweise des Einladers)
- aktueller Kontoauszug des Antragstellers der letzten 6 Monate oder sonstige Vermögensnachweise
- Einkommensnachweis des Antragstellers der letzten 3 Monate, Urlaubsbestätigung des Arbeitgebers
- SSK-Auszug
- Auszug aus dem Familienregister des Antragstellers, nicht älter als 3 Wochen.
Bei Antragstellung für ein Schengenvisum wird eine nicht refundierbare Bearbeitungsgebühr von derzeit € 60,-- eingehoben.. Bei Bedarf können weitere Unterlagen angefordert werden, die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2 bis 5 Arbeitstage.
