Geschäftsvisa
Geschäftsvisa
Ein Antragsformular, welches in Block- oder Schreibmaschinenschrift vollständig ausgefüllt und vom Antragssteller unterschrieben sein muss.
Gültiger, unterschriebener Reisepass (nach Ausreise noch mindestens 3 Monate gültig) mit Fotokopie der 2. und 3. Seite, der Seite mit der Gültigkeitsdauer des Reisepasses und der 60. Seite. Der Reisepass darf nicht älter als 10 Jahre sein und es müssen mindestens 2 freie Visa- Seiten verfügbar sein.
2 biometrische Lichtbilder nach ICAO Vorschrift (mit hellem Hintergrund, eines davon aufgeklebt!) pro Antrag, auf dem alle wesentlichen Merkmale unverdeckt zu erkennen sind, wie Gesicht, Stirn, Ohren, Hals (Kopfbedeckungen, die aus religiösen Gründen getragen werden, sind erlaubt)
- Kopie des türkischen Steuernachweises (Vorder- und Rückseite)
- Nachweis über Eintragsbestätigung bei der türkischen Handelskammer
- Handelsregisterauszug der Firma (nicht älter als 6 Monate im Original und Fotokopie)
- Unterschriftsprobe der Firma
- aktueller Kontoauszug einer türkischen Bank der letzten 6 Monate, so vorhanden bzw. Nachweis über Grundbesitz, vorhandenes Vermögen (Sparbücher etc.).
Bei Selbständigen oder Firmenteilhabern:
- Kopie des türkischen Steuernachweises (Vorder- und Rückseite)
- Nachweis über Eintragsbestätigung bei der türkischen Handelskammer
- Verlautbarung im türkischen Handelsblatt
Bei Unselbstständigen:
- Entsendebestätigung des türkischen Arbeitgebers
- SSK Nachweis
- Lohnbestätigung des türkischen Arbeitgebers der letzten 3 Monate
Von der einladenden Firma:
- firmenmäßig gefertigtes Einladungsschreiben aus dem der Name der eingeladenen Person/Firma, sowie die Reisedaten und Reisedauer hervorgehen
- elektronische Verpflichtungserklärung EVE
Bei Antragstellung für ein Schengenvisum wird eine nicht refundierbare Bearbeitungsgebühr von € 60,-- eingehoben. Bei Bedarf können weitere Unterlagen angefordert werden, die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2-5 Arbeitstage.
