Nahrungsmitteleinfuhr
Informationsblatt: Verbot der Mitnahme von tierischen Produkten nach Österreich
Um zu verhindern, dass Tierseuchen in die EU eingeschleppt werden, wurden mit Verordnung (EG) Nr. 745/2004 vom 16. April 2004 u. a. Beschränkungen für die Einfuhr von gewissen Tieren, Fleisch und Fleischerzeugnissen, Milch und Milcherzeugnissen sowie anderen tierischen Erzeugnissen eingeführt. Es ist u. a. verboten, aus Drittländen (d. h. auch aus der Türkei ! ) Fleisch und Fleischerzeugnisse von Geflügel, Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen, Pferden und Wild sowie Milch und Milcherzeugnisse auf dem Wege des Personenreiseverkehrs in die EU einzuführen. Die genauen Bestimmungen dazu finden sich unter den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend.
Erlaubt ist im Reiseverkehr aus der Türkei pro Person die Mitnahme von
- 1 kg Fischereierzeugnissen und
- 1 kg Honig, Bienenwachs, Gelee Royal, Propolis und Pollen und
- 1 kg Konsumeier
Die Einhaltung der Bestimmungen wird von den österreichischen Zollorganen streng überwacht. Beschlagnahmte Waren werden auf Kosten der Reisenden vernichtet. Zusätzlich können Strafen verhängt werden.
Leider wird auch von Reisenden aus der Türkei versucht, dieses Verbot zu umgehen. Rund Dreiviertel aller in den letzten Monaten am Flughafen Wien-Schwechat beschlagnahmten Waren stammen aus der Türkei.
Die österreichischen Zollämter sehen sich daher veranlasst, weiterhin Gepäckskontrollen bei Personen, die aus der Türkei nach Österreich einreisen, durchzuführen.
Im eigenen Interesse, aber auch in dem anderer Reisenden dürfen wir Sie bitten, von der Mitnahme der oben genannten tierischen Produkte abzusehen. Sie ersparen sich auf diese Weise eine Beschlagnahme von mitgebrachten Waren, mögliche Strafen und Ihnen sowie ihren Mitreisenden auf längere Sicht lästige Kontrollen.
Österreichsche Botschaft Ankara/Österreichisches Generalkonsulat Istanbul
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