Aufenthaltstitel
Aufenthalt in Österreich
Türkische Staatsangehörige benötigen vor der Niederlassung oder Aufenthaltsbegründung in Österreich einen Aufenthaltstitel.
Erstanträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels sind grundsätzlich vor der Einreise nach Österreich vom Ausland aus persönlich beim österreichischen Generalkonsulat einzubringen.
Im Antrag ist der Grund des Aufenthaltes bekannt zu geben und genau zu bezeichnen. Zwecks Abklärung welcher Aufenthaltstitel beantragt werden kann, empfiehlt sich vor Antragstellung Kontakt mit der für den beabsichtigten Wohnsitz zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder Magistratsabteilung in Österreich aufzunehmen.
Türkische Staatsangehörige, welche mit österreicherischen Staatsbürgern verheiratet sind und das 18 Lebensjahr vollendet haben, können Ihren Antrag auf Niederlassung auch im Inland, bei der für sie zuständigen Behörde, stellen.
Für die Einreise nach Österreich ist am Konsulat ein Visum D zu beantragen (gebührenfrei), die dafür erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie dem beigefügten Merkblatt.
