Zahlen und Fakten
Zahlen und Fakten
- Die Bevölkerung islamischen Glaubens in Österreich hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Höhere Geburtenzahlen und Zuwanderung waren dafür ausschlaggebend.
- Am 1.1.2009 lebten in Österreich insgesamt etwas über eine halbe Million Menschen islamischen Glaubens (rund 6% der Bevölkerung). Seit 2001 bedeutet dies eine Zunahme um fast die Hälfte (49% bzw. 170.000 Personen).
- Der Islam ist somit bereits die zweitgrößte Glaubensrichtung in Österreich (nach der Zugehörigkeit zur katholischen Kirche).
- Staatsangehörigkeit der muslimischen Bevölkerung: 2009 betrug die Zahl der MuslimInnen, die durch Einbürgerung und Geburt österreichische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen geworden waren, auf ca. 250.000 (3,4% der österreichischen Staatsangehörigen) an. Als österreichische Staatsangehörige genießen MuslimInnen daher selbstverständlich die selben Rechte, wie alle ÖsterreicherInnen und haben auch die selben Pflichten.
- Ausländische Bevölkerung islamischen Glaubens: die größte Gruppe stellten 2009 türkische Staatsangehörige mit rund 109.000 Personen (21%), gefolgt von Personen aus Bosnien und Herzegowina mit rund 52.000 Personen (10%). Danach folgten Staatsangehörige von Serbien, Montenegro und dem Kosovo mit etwa 34.000 Personen (7% der muslimischen Bevölkerung in Österreich) sowie russische Staatsangehörige mit ca. 18.000 Personen (4%). Mit knapp 14.000 Personen (3%) ebenfalls recht bedeutend waren mazedonische Staatsangehörige. Durch verstärkte Einbürgerung nahm wiederum gerade die muslimische Bevölkerung mit türkischer (-13%) und bosnischer (-22%) Staatsangehörigkeit sehr stark ab. Zugleich kam es zu einem deutlichen Anstieg russischer und serbisch/montenegrinisch/kosovarischer Staatsangehöriger mit islamischem Glaubensbekenntnis.
• Die größte Herkunftsgruppe stammt mit knapp 220.000 Personen
(Geburtsland bzw. Staatsbürgerschaft) aus Deutschland, gefolgt
von 209.000 Personen aus Serbien, Montenegro und dem
Kosovo (Stichtag 1.1.2011). Es folgen: Türkei (185.000), Bosnien und
Herzegowina (131.000), Kroatien (70.000), Rumänien (68.000), Polen
(60.000), Tschechische Republik (45.000), Ungarn (41.000) und
Italien (29.000).
• Das Durchschnittsalter der in Österreich geborenen inländischen
Staatsangehörigen lag am 1.1.2011 bei 41,9 Jahren. Im Vergleich
dazu waren Personen ausländischer Herkunft mit einem Durchschnittsalter
von 40,4 Jahren etwas jünger. Ausländische Staatsangehörige
waren deutlich jünger (35,2 Jahre) als bereits Eingebürgerte
(49,7 Jahre). Personen aus der EU waren tendenziell
älter als die Gesamtbevölkerung, die Zuwanderer aus Drittländern
jedoch deutlich jünger (z.B.: Zugewanderte aus dem ehemaligen
Jugoslawien 39,9 Jahre, aus der Türkei 35,6 Jahre und
aus Afrika 34,4 Jahre).
Geburtenentwicklung und Einbürgerungen
• Im Jahr 2010 kamen in Österreich 78.742 Kinder zur Welt, während
77.199 Personen verstarben. Somit fiel die Geburtenbilanz (Differenz
zwischen Lebendgeborenen und Gestorbenen) mit +1.543 leicht
positiv aus, während sie 2009 noch -1.037 Personen ausmachte.
Die Unterschiede nach der Staatsbürgerschaft sind erheblich. Die
Ausländer/-innen verzeichneten einen Geburtenüberschuss im Ausmaß
von +8.917 Personen, die österreichischen Staatsangehörigen
einen Sterbefallüberschuss von -7.374 Personen.
• Im Durchschnitt bekamen Frauen in Österreich 2010 rund 1,44 Kinder
(2009: 1,39). Östereicherinnen gebaren durchschnittlich 1,32 Kinder,
Frauen ausländischer Herkunft hingegen 1,87 Kinder (Türkinnen:
2,42 Kinder, Frauen aus dem ehemaligen Jugoslawien: 1,93 Kinder).
Eingebürgerte Frauen haben sich dabei dem Fertilitätsniveau angepasst
und bekamen 1,50 Kinder, deutlich weniger als Frauen mit ausländischer
Staatsbürgerschaft (2,01). Das durchschnittliche Alter der
Mutter bei der Geburt des ersten Kindes lag 2010 bei 28,7 Jahren
für Österreicherinnen und bei 26,6 Jahren für Frauen ausländischer
Herkunft. Türkinnen waren mit 24,2 Jahren bei der Erstgeburt am
jüngsten, EU- und EWR-Bürgerinnen mit 28,8 Jahren am ältesten.
• Seit 2003 sank die Zahl der Einbürgerungen von knapp 45.000 auf
6.135 im Jahr 2010. Gründe dafür sind die veränderten rechtlichen
Rahmenbedingungen, die auf einen mindestens zehnjährigen ununterbrochenen
rechtmäßigen Aufenthalt abzielen, die Objektivierung
der Erteilungsvoraussetzungen sowie die Erfüllung der Integrationsvereinbarung
und der Staatsbürgerschaftstest. Die Eingebürgerten
des Jahres 2010 stammten vor allem aus dem ehemaligen Jugoslawien
(51,4%) und der Türkei (15,3%). Einbürgerungen von Personen
aus anderen EU-Staaten machten nur knapp 9,8% aus.
