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Stellung des Islam in Österreich
- Die Stellung des Islam in Österreich ist einzigartig in Europa.
- Die Religionsfreiheit ist – ausgehend von den Toleranzpatenten 1781/82 und dem Staatsgrundgesetz aus 1867 – in Österreich gesetzlich verbürgt. Sie garantiert jedem in Österreich wohnenden Menschen, seine Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Religionsgemeinschaft zu wählen, aus dieser Religionsgemeinschaft für den staatlichen Bereich auszutreten oder auch keiner anzugehören. Die österreichische Verfassung gewährt jedem Staatsbürger/in die freie und öffentliche Ausübung seiner Religion.
- Der Islam wurde bereits 1912 mit dem „Islamgesetz“ rechtlich anerkannt.
- Die rechtliche Anerkennung des Islam in Österreich stellt die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) den 13 weiteren Kirchen und Religionsgesellschaften gleich, was u.a. die Anerkennung der inneren Autonomie (unabhängige Regelung der inneren Angelegenheiten), die Abhaltung des islamischen Religionsunterrichtes an öffentlichen Schulen, das Tragen des Kopftuches oder die Errichtung von Moscheen betrifft (s. dazu unten).
- Die Islamische Glaubengemeinschaft in Österreich vertritt alle Muslime und Musliminnen (ohne Unterschied der Nationalität, des Geschlechts, der ethnischen Herkunft oder der islamischen Rechtsschule) in Österreich, welche in der Republik Österreich ihren Hauptwohnsitz haben.
- Neben der IGGiÖ gibt es zahlreiche andere islamische religiöse Vereinigungen, die als Vereine nach dem Vereinsgesetz Rechtspersönlichkeit erlangt haben. Diese Moscheevereine sind stark nach der ethnischen und/ oder nationalen Herkunft ihrer Mitglieder ausgerichtet. Sie bieten den MuslimInnen nicht nur Raum für Gebet und religiöse Rituale, sondern sind auch Service- und Beratungseinrichtungen für religiöse und Alltagsbelange.
- MuslimInnen in Österreich erhalten – im Gegensatz zu vielen anderen Staaten in der EU und weltweit – seit 1982/83 islamischen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen(IRU).
- Im Jahr 2009 waren 7,4% der SchülerInnen in Österreich muslimisch. Laut IGGiÖ besuchten 2009 rund 50.000 SchülerInnen den islamischen Religionsunterricht an österreichischen Schulen. Dzt. unterrichten an die 400 IslamlehrerInnen, die vom österreichischen Staat bezahlt werden. Für die Lehrplane bzw. Inhalte des Religionsunterrichts ist die IGGiÖ verantwortlich.
- Seit 1998 besteht die IRPA (Islamische Religionspädagogische Akademie) zur Ausbildung von IslamlehrerInnen; für die Ausbildung der muslimischen ReligionslehrerInnen an den höheren Schulen wurde durch die Errichtung der Forschungseinheit „Islamische Religionspädagogik“ an der Universität Wien im Jahre 2006/07 gesorgt. Das Lehrpersonal wird vom österreichischen Staat bezahlt.
- Derzeit gibt es in Österreich vier Moscheen mit einem Minarett (Wien/ 21. Bez., Telfs/T, Bad Vöslau/ NÖ, Saalfelden/ Slzbg) und etwa 200 Gebetsräume.
- In Ö besteht grundsätzlich die verfassungsmäßig geschützte Möglichkeit, Moscheen (auch mit Minarett) zu errichten. Die Umsetzung der Bauvorhaben muss den lokalen Bauvorschriften entsprechen und bedarf auch häufig des bedarf es jedoch auf lokaler Ebene eines (baurechtlichen, gesellschaftlichen etc.) Konsenses.
- Leider haben in Vergangenheit und Gegenwart die von Diskussionen begleitete Errichtung eines Minaretts in Telfs/Tirol und die verschärften Bauordnungen in Kärnten und Vorarlberg die erfolgreichen Beispiele (2002: Saalfelden/ S, völlig unbemerkt; 2009 Bad Vöslau/ NÖ: Moscheerrichtung unter Einbeziehung der Bevölkerung und Hilfe eines Mediators) überschattet.
- Das Tragen des Kopftuches an öffentlichen Schulen ist verfassungsmäßig garantiert.
- Am 3. Oktober 2008 wurde der erste Islamische Friedhof in Wien errichtet, der etwa 4.000 Toten in Ö die letzte Ruhestätte sein soll.
- Der strafrechtliche Tatbestand der Verhetzung und der Herabwürdigung von Kirchen oder Religionsgemeinschaften wird in Österreich allgemein sehr ernst genommen; in schwerwiegenden Fällen kam es bereits zu entsprechenden Urteilen, d.h. der Verhängung von Geld- und bedingten Haftstrafen.