Aktueller Stand EU-Türkei
Voranbringen der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei 2010-2011
Die Türkei hat ihre politischen Reformen fortgesetzt. Mit den Verfassungsänderungen werden Schlüsselreformen des politischen und rechtlichen Systems eingeleitet und verschiedene Prioritäten in den Bereichen Justiz und Grundrechte angegangen. Durch die Reformen ändert sich Folgendes: Einschränkung der Zuständigkeit der Militärgerichte, Umstrukturierung des Verfassungsgerichts, erweiterte Zusammensetzung des Hohen Rates der Richter und Staatsanwälte, der nun die Justiz insgesamt besser repräsentiert, Ausweitung der Gewerkschaftsrechte im öffentlichen Sektor, Schaffung der Grundlage für die Annahme besonderer Maßnahmen zum Schutz der Rechte von Frauen und Kindern, Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten, sowie Einführung des Rechts auf Inanspruchnahme eines Ombudsmanns, womit die Rechtsgrundlage für die Einrichtung einer Ombudsstelle geschaffen wird.
Die Verfassungsänderungen sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Jedoch bedarf es einer breit angelegten öffentlichen Konsultation unter Einbeziehung aller politischen Parteien und der Zivilgesellschaft und deren uneingeschränkten Engagements, um noch mehr Unterstützung für die Verfassungsreform zu erhalten. Zudem kommt es nun darauf an, dass die Reformen durch entsprechende Rechtsvorschriften angemessen umgesetzt werden. Eine neue zivile Verfassung wäre eine solide Grundlage für die weitere Stärkung der Demokratie in der Türkei im Einklang mit den europäischen Standards und den EU-Beitrittskriterien.
Den Grundrechten, der freien Meinungsäußerung und der Freiheit der Medien muss in der
Türkei sowohl in den Gesetzen als auch in der Praxis mehr Gewicht verliehen werden. Bei der Achtung der Religionsfreiheit bestehen noch einige Defizite. Bei den Frauenrechten und der Gleichstellung der Geschlechter wie auch bei der Gewährleistung uneingeschränkter Gewerkschaftsrechte sind ebenfalls noch Fortschritte erforderlich. Die „demokratische Öffnung“, mit der insbesondere die Kurdenfrage angegangen werden soll, hat nur zu begrenzten Ergebnissen geführt. Die Sicherheitslage im Südosten hat sich verschlechtert und es kam wieder zu Anschlägen der terroristischen Organisation PKK/Kongra-Gel.
Einige Fortschritte wurden im Bereich der Korruptionsbekämpfung erzielt.
Die Beitrittsverhandlungen kamen – wenn auch ziemlich langsam – voran. Sie sind in eine
anspruchsvolle Phase eingetreten, in der die Türkei ihre Anstrengungen zur Erfüllung der
festgesetzten Bedingungen intensivieren muss. Wenn die Türkei im Hinblick auf die im
Verhandlungsrahmen festgelegten Benchmarks und Anforderungen Fortschritte macht, wird sie das Verhandlungstempo beschleunigen können. In den kommenden Monaten sollte die Türkei den Kapiteln Wettbewerbspolitik, öffentliches Beschaffungswesen und Sozialpolitik und Beschäftigung besondere Aufmerksamkeit widmen.
Außenpolitisch hat sich die Türkei in ihrer weiteren Nachbarschaft stärker engagiert. Dies ist aus Sicht der Europäischen Union ein Gewinn, sofern dieses Engagement den Beitrittsprozess der Türkei ergänzt und mit der EU koordiniert wird. Die Türkei hat verschiedene Vorschläge für eine engere außenpolitische Zusammenarbeit zwischen der EU und der Türkei vorgelegt.
Bei den Verhandlungen über ein Rückübernahmeabkommen mit der Türkei wurden
beträchtliche Fortschritte erzielt.
Die Türkei hat weiterhin öffentlich ihre Unterstützung für die Verhandlungen zwischen den
politischen Führern der griechisch-zyprischen und der türkisch-zyprischen Gemeinschaft
bekundet, die unter Vermittlung des UN-Generalsekretärs eine umfassende Lösung der
Zypern-Frage anstreben. Jedoch sind keine Fortschritte im Hinblick auf eine Normalisierung
der bilateralen Beziehungen zur Republik Zypern zu verzeichnen. Die Türkei hat weder das Zusatzprotokoll zum Assoziierungsabkommen vollständig umgesetzt noch sämtliche
Hindernisse für den freien Warenverkehr wie die Beschränkungen bei den direkten
Verkehrsverbindungen mit Zypern beseitigt. Die Türkei muss dringend ihrer Verpflichtung
nachkommen, das Zusatzprotokoll uneingeschränkt und ohne Diskriminierung umzusetzen, und Fortschritte im Hinblick auf eine Normalisierung der bilateralen Beziehungen zur Republik Zypern machen. Die EU wird die Fortschritte bei den Themen, die Gegenstand der Erklärung vom 21. September 2005 sind, im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates, unter anderem von Dezember 2006 und Dezember 2009, weiterhin beobachten und prüfen.
Solange es keine Fortschritte gibt, empfiehlt die Kommission, dass die EU ihre Maßnahmen
aus dem Jahr 2006, die sich beständig auf den Gesamtfortschritt der Verhandlungen
auswirken werden, aufrechterhält.
Die Türkei muss sich verstärkt um eine Lösung offener bilateraler Fragen wie Grenzstreitigkeiten mit ihren Nachbarn bemühen. Es wird mit neuem Elan auf eine Verbesserung der bilateralen Beziehungen zu Griechenland hingewirkt. Allerdings legte Griechenland eine ganze Reihe förmlicher Beschwerden über die anhaltenden Luftraumverletzungen durch die Türkei ein, darunter durch Flüge über die griechischen
Inseln. Darüber hinaus legte Griechenland Beschwerden über die Verletzung seiner
Hoheitsgewässer ein. Die 2009 unterzeichneten Protokolle zur Normalisierung der
Beziehungen mit Armenien wurden nicht ratifiziert.
Quelle: Europäische Komission der Erweiterung
