EU-Österreich-Türkei
Die Beitrittspartnerschaft mit der Türkei
Die Beitrittspartnerschaft mit der Türkei ist das wichtigste Instrument, das dem Land Leitlinien für die Vorbereitung seines Beitritts bietet. Sie stützt sich auf die Heranführungsstrategie.
Der Europäische Rat von Helsinki (Dezember 1999) hat anerkannt, dass die Türkei als Kandidatenland den übrigen Kandidatenländern gleichgestellt ist. Die Beitrittsverhandlungen wurden am 3. Oktober 2005 eröffnet.
Die Heranführungsstrategie umfasst die Verfahren und Instrumente des Prozesses bis zum Beitritt eines neuen Mitgliedstaats. So bietet sie der Türkei ein kohärentes Beitrittsprogramm und versetzt sie in die Lage, sich – insbesondere durch Teilnahme an den Gemeinschaftsprogrammen – mit den Verfahren und Politiken der Europäischen Union (EU) vertraut zu machen.
Detaillierte Informationen darüber bietet die Website der EU-Delegation in Ankara.
Finanzielle Unterstützung der Kandidatsländer
Bewerberländern (derzeit Kroatien, die Türkei und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien) und potentiellen Kandidaten (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Serbien, Kosovo gemäß UN-Resolution 1244 leistet die EU gezielte Heranführungshilfe). Mit dieser Finanzhilfe sollen die Länder in die Lage versetzt werden, die nötigen politischen, wirtschaftlichen und institutionellen Reformen durchzuführen und dadurch die in der EU bestehenden Standards zu erreichen.
Die Reformen, die Voraussetzung für eine EU-Mitgliedschaft sind, wirken sich zugleich positiv auf die Lebensbedingungen der Menschen in den begünstigten Ländern aus. Einer der Schwerpunkte der Hilfe ist die Unterstützung politischer Reformen. Dabei geht es vor allem um den Aufbau von Institutionen, die Festigung der Rechtsstaatlichkeit, die Stärkung der Menschenrechte, den Schutz von Minderheiten und die Entwicklung der Zivilgesellschaft.
Damit ein Land der EU beitreten kann, muss es eine funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit haben, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten. Deshalb werden Wirtschaftsreformen unterstützt, die Wachstum und bessere Beschäftigungsmöglichkeiten mit sich bringen.
Die Hilfe bei der Übernahme des acquis communautaire (der bei einer Mitgliedschaft verbindlich ist) führt zu einer höheren Lebensqualität in den (möglichen) Bewerberländern, da sie ihre Rechtsvorschriften in so wichtigen Bereichen wie Umweltschutz oder Kampf gegen Kriminalität, Drogen und illegale Einwanderung an das EU-Recht anpassen. Außerdem wird mit der Heranführungshilfe ein Beitrag zum Ausbau der regionalen Zusammenarbeit, zur nachhaltigen Entwicklung und zur Armutsbekämpfung geleistet.
Umfassende Informationen, wie ein Land der EU beitritt, bietet die Website der Europäischen Kommission.
Erst sechs, dann 27, dann ...?
Den Anfang machten sechs Länder: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande gründeten 1951 die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, auf die 1957 die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und die Europäische Atomgemeinschaft folgten.
Seither hat es fünf Erweiterungsrunden gegeben:
- 1973 traten Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich bei.
- 1981 wurde Griechenland Mitglied.
- 1986 kamen Spanien und Portugal hinzu.
- 1995 folgten Österreich, Finnland und Schweden.
- 2004 traten die Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, die Slowakei und Slowenien der EU bei. Durch diese historische Erweiterung wurde Europa nach jahrzehntelanger Trennung wieder vereint.
- 2007: Am 1. Januar traten auch Rumänien und Bulgarien bei, so dass dieser historische Prozess seinen Abschluss fand.
Durch den Beitritt beider Staaten am 1. Januar 2007 ist die Einwohnerzahl der EU auf zirka 501 Millionen angestiegen und die Fläche auf 4,324 Millionen Quadratkilometer angewachsen.
Stand: Februar 2012
