Aktuelles
Schweinegrippe-Pandemierisiko;
Information
Die "Schweinegrippe" ist eine weltweit bekannte und regelmäßig auftretende TIER-Seuche, die dem Menschen im Allgemeinen ungefährlich ist.
Dem Menschen gefährlich wird ein Virus, das leicht vom Schwein auf den Menschen übertragbar wird/ist ("Zoonose"). Sehr gefährlich ist ein solches Virus dann, wenn es eine große Todesrate unter den infizierten Menschen zur Folge hat ("hoch pathogen"). Extrem gefährlich - und eine mögliche Humanpandemie auslösend - wird dieses Virus dann, wenn es auch leicht zwischen Menschen übertragbar ist.
Bisher ist unter den (Verdachts-)Fällen eine - nicht massive - Übertragung vom Schwein auf den Menschen in Mexiko und den US bestätigt, jedoch eines milden Virus. In Mexiko werden auch vereinzelt Mensch-zu-Mensch-Übertragungen angenommen. Bisher keine Übertragung durch Nahrungsmittel. Aufgrund der Tatsache, dass das neue Virus ein DNA-Mix von Viren in Schweinen, Vögeln und Menschen darstellt, muss es genau verfolgt werden.
Vorkehrungen:
In Gebieten, wo Schweine von der Seuche befallen sind und diese durch engen Kontakt mit Menschen an diese übertragen wird, wäre Folgendes zu beachten:
· Vermeiden Sie bei regionalem Befall den Kontakt mit lebenden und toten Schweinen.
· Schweinefleisch(produkte) aus den betroffenen Regionen bzw. Ländern dürfen keinesfalls von dort mitgenommen werden.
· Nutzen Sie die Möglichkeit von saisonalen Grippeimpfungen, dh lassen Sie sich gegen die "normale" Grippe impfen.
Die "Schweinegrippe" wird, sofern zwischen Menschen übertragbar, wie eine normale Grippe übertragen ("Tröpfcheninfektion"), dh durch engen Kontakt mit Infizierten, zB durch Niesen und Kontakt mit Körperteilen / Gegenständen, auf die geniest wurde (Achtung: Nies -Tröpchen können viele Meter weit "fliegen").
Die beste Verhinderung einer Eigen-Infizierung sind daher ein physisches Abstandhalten von möglichen infizierten Personen - einschließlich größerer Menschenansammlungen - sowie eine besondere Hygiene (incl. regelmäßiges und gründliches Händewaschen mit Seife und warmem Wasser). Berühren sie mit ungewaschenen Händen weder Augen, Nase noch Mund. (Wenn Sie selbst krank sind, vermeiden auch Sie den Kontakt mit Gesunden: bleiben Sie zu Hause.)
In - möglicherweise - starken Infektionsgebieten, va wo das öffentliche Gesundheitswesen nicht sehr entwickelt ist - ist die (rechtzeitige) Bevorratung mit (qualitätsvollen) Gesichtsmasken und Medikamenten zur Bekämpfung einer möglichen Humanpandemie - Neuramidase-Hemmer ("neuramidase inhibitors") - ratsam.
Zur präventiven Einnahme von Medikamenten bestehen unterschiedliche Meinungen. Da das mögliche Pandemievirus erst nach Ausbruch analysiert werden kann, können spezielle Impfungen dagegen erst danach entwickelt werden. Eine Impfung gegen die saisonale Grippe kann ev. einen gewissen Schutz darstellen.
Vor Abreise in verseuchte Gebiete:
Um einen bestmöglichen medizinischen Schutz sicherzustellen, appelliert das Außenministerium an die Eigenverantwortung der Reisenden, sich vor Reiseantritt über die aktuelle Situation in der Zielregion zu informieren und im Falle der Verseuchung und mangelnder oder schlechter medizinischer Versorgung im Reiseland weiterstgehend medizinische Eigenvorsorge nach entsprechender ärztlicher Beratung zu treffen (zB Verschreibung und Mitnahme von Neuraminidase-Hemmern wie zB 'Tamiflu' oder 'Relenza').
Nach Rückkehr aus verseuchten Gebieten oder von Verkehrsknotenpunkten (zB hub-Flughäfen), wo Personen aus versuchten Gebieten anwesend sein könnten:
Bei Auftreten von Grippesymptomen ("Influenza") innerhalb einer Woche nach Rückkehr, dh plötzlich auftretendem hohem Fieber, Kopfschmerzen, Husten und allgemeinem Schwächegefühl - nicht Erkältung / "Schnupfen" - sollte ein Arzt konsultiert und ihm mitgeteilt werden, dass die Reise durch ein Schweinegrippe-Gebiet oder einen gefährdeten Verkehrsknotenpunkt geführt hat.
Laufende spezifische Informationen können u.a. v.a. auf folgenden Websites direkt abgerufen werden:
Das Bundesministerium für Gesundheit -Info, FAQs, Merkblatt für Reisende (in Deutsch und Englisch) & Hotline (7-20 Uhr MESZ) verfügbar
European Centre for Disease Prevention and Control - ECDC
WHO - disease outbreak news
OIE - World Organisation Animal Health
zuständige US-Behörde / CDC
Außerdem Reisehinweise des Außenministeriums Informationen, FAQs, Reise-Merkblätter (deutsch und englisch), Hotline (07-20 Uhr MESZ)
AuslandsösterreicherInnen-Website des Außenministeriums
sowie den Websites der jeweiligen geographisch zuständigen Vertretungsbehörde.
Seitens der türkischen Behörden wurde eine Informations-Hotline, welche mit 184 angewählt werden kann, eingerichtet
Ohne Gewähr - 27.04.09
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AuslandsösterreicherInnen-Wahlrecht Teilnahmen an den Landtagswahlen 2009
Den österreichischen Bundesländern wurde mit 1. Juli 2007 die Möglichkeit eingeräumt, dass AuslandsösterreicherInnen auch an den Wahlen zum Landtag ihres früheren Wohnsitz-Bundeslandes teilnehmen können. Im Unterschied zu bundesweiten Wahlen, Volksabstimmungen und Volksbefragungen wurde in der Bundesverfassung als Voraussetzung der Stimmabgabe von AuslandsösterreicherInnen bei Landtagswahlen festgelegt, dass der Hauptwohnsitz der AuslandsösterreicherInnen vor weniger als 10 Jahren vor der Landstagswahl in das Ausland verlegt wurde.
Niederösterreich, Tirol und Vorarlberg führten daraufhin das Wahlrecht zum Landtag von AuslandsösterreicherInnen ein, die zuvor ihren Hauptwohnsitz in diesem Bundesland hatten.
Noch ausstehende Landtagswahlen des Jahres 2009:
- am 20. September in Vorarlberg sowie
- Ende September in Oberösterreich
Dabei werden nur AuslandsvorarlbergerInnen die Möglichkeit haben, ihre Stimme für die Wahl ihres Landtags abzugeben.
Die Briefwahl jedoch wurde für die Wahlen zum Landtag aller Bundesländer eingeführt. Somit können alle zum Landtag Wahlberechtigten ihre Stimme auch aus dem Ausland abgeben, wenn sie ihre Wahlkarte entsprechend den jeweiligen Landesregelungen beantragt und erhalten haben. Dies betrifft heuer zumindest Kärnten und Salzburg (1.3.), Vorarlberg (20.9.) sowie Oberösterreich (Ende September).
Weitere Informationen für Auslandsösterreicher zu den Wahlen 2009 finden sie auf der Homepage des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.
Die nächsten Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlament (EP) finden vom 4. bis 7. Juni 2009 statt. Wahltag in Österreich ist Sonntag, 7. Juni 2009.
Nicht-österreichische EU-BürgerInnen mit Hauptwohnsitz in Österreich können an den Wahlen der österreichischen EP-Abgeordneten teilnehmen, wenn sie in der österreichischen Europa-Wählerevidenz ihrer Hauptwohnsitzgemeinde eingetragen sind (bis spätestens 31. März 2009 möglich).
Wenn Sie am Wahltag Ihre Stimme nicht in ihrem Wahllokal abgeben können, steht Ihnen - über eigenen Antrag - die Briefwahl in Österreich und weltweit zur Verfügung.
Weitere Informationen dazu gibt es hier in Deutsch und Englisch. Dort finden Sie auch Links zu den Wahlwebsites aller anderen EU-Mitgliedsstaaten."
