Dokumentenbeschaffung aus Österreich
Für eine Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Auszüge aus dem Geburtenbuch, Ehebuch oder Sterbebuch (am besten auf internationalem Formular, damit keine Übersetzung erforderlich wird) wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt, bei dem der Personenstandsfall verzeichnet wurde.
Die Adresse und Telefon- bzw. Telefaxnummern finden Sie im österreichischen Telefonkatalog.
Beachten Sie bitte, dass in Österreich die Matriken bis zum 31.12.1938 (für Eheschließungen bis zum 31.8.1938 und im Burgenland bis 1895) von den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften geführt wurden. Für Personen, die keiner Kirche oder Religionsgemeinschaft angehört haben, wurden ab 1870 (und ebenfalls bis zum 31.12.1938) Geburts-, Ehe- und Sterberegister bei den politischen Bezirksbehörden geführt.
Sollte die Begleichung der Gebühren in Österreich ein Problem darstellen, können Sie das Standesamt um die Übermittlung an die Österreichische Botschaft in Helsinki ersuchen, wo Sie die Gebühren dann entrichten können. Beachten Sie bitte, dass in diesem Fall zusätzlich Konsulargebühren anfallen.
Sollten Sie andere Schwierigkeiten bei der Beschaffung der Personenstandsurkunden haben, steht Ihnen die Österreichische Botschaft Helsinki für eine Hilfestellung zur Verfügung.
