Wehrpflicht
Wehrpflichtig sind alle österreichischen Staatsbürger männlichen Geschlechtes, die das 17. Lebensjahr vollendet und das 51. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Für Offiziere, Unteroffiziere und bestimmte Spezialkräfte endet die Wehrpflicht mit Ablauf des Jahres, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden.
Gemäß § 11 Abs. 4 des Wehrgesetzes 2001 haben wehrpflichtige österreichische Staatsbürger, die sich länger als 6 Monate im Ausland aufhalten, ihren Auslandswohnsitz unverzüglich der zuständigen Österreichichen Vertretungsbehörde zu melden.
Ausgenommen von dieser Meldepflicht sind Wehrpflichtige, deren dauernde Untauglichkeit festgestellt worden ist oder die den Grundwehrdienst vollständig geleistet haben und dem Reservestand angehören.
Weitere Links
Help.gv.at - Amtshelfer - Wehrdienst
Informationen des Bundesministeriums für Landesverteidigung
