Reisepass
WICHTIG
Die Gültigkeit der Miteintragung eines oder mehrerer Kinder im Reisepass eines Elternteils
erlischt mit 15. Juni 2012. Ab diesem Zeitpunkt benötigt jedes Kind für den Grenzübertritt
einen eigenen Reisepass oder – sofern es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes
zulässig ist – einen Personalausweis.
Reisepassausstellung
Die Antragstellung für Ausstellung, Erweiterung des Geltungsbereiches oder Änderung eines EU-Reisepasses kann nicht nur bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen, sondern auch bei einer geographisch näher gelegenen Österreichischen Vertretungsbehörde erfolgen, auch wenn diese sich nicht im Staat, in dem sich der Hauptwohnsitz befindet, liegt.
AuslandsösterreicherInnen können einen Reisepass auch bei jeder Passbehörde in Österreich beantragen.
Als AuslandsösterreicherIn sollten Sie jedoch beachten, dass es aufgrund der Überprüfung der Staatsbürgerschaft zu einer längeren Wartezeit kommen kann.
Die Gültigkeit des Passes beträgt:
- 0-2 Jahre: 2 Jahre
- 2-12 Jahre: 5 Jahre
- ab Vollendung des 12. Lebensjahres: 10 Jahre
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Welche Dokumente anlässlich der Antragstellung notwendig sind, entnehmen Sie dem nachstehenden Merkblatt.
Die Neuausstellung des Reisepasses dauert rund vier bis sechs Wochen, da der Pass, um der geforderten Qualität Rechnung zu tragen zentral in Österreich gedruckt wird. Anlässlich des Erhaltes des neuen Reisepasses wird der alte Reisepass eingezogen, ungültig gemacht (unter Rücksichtnahme auf gültige Aufenthaltstitel) und an Sie retourniert.
Kinderpässe (bis zur Vollendung des 12. Lebensjahr) können auch beim Österreichischen Honorarkonsulat in Ho Chi Minh City beantrag werden. Ab Vollendung des 12. Lebensjahr ist eine persönliche Vorsprache zwecks Fingerprintabnahme bei der Österreichischen Botschaft in Hanoi notwendig.
Passverlust/Notpass
Österreichischen Staatsbürgern, deren Wohnsitz sich nicht in Vietnam befindet, wird aufgrund eines Passverlustes/-diebstahls ein für die Heimreise nach Österreich gültiger Notpass ausgestellt. Bitte beachten Sie, dass hiefür eine polizeiliche Verlustanzeige (mit Stempel versehen) erforderlich ist.
Ein Notpass kann sowohl bei der Österreichischen Botschaft in Hanoi als auch beim Österreichischen Honorarkonsulat in Ho Chi Minh City beantragt werden.
Nach der Ausstellung des Notpasses ist die Beantragung eines Ausreisevisums für Vietnam notwendig. Die hiefür benötigte Verbalnote erhalten Sie an der Botschaft. Die Ausstellung dieses Visums durch die vietnamesischen Behörden kann mehrere Tage in Anspruch nehmen.
Merkblätter und Formulare
Personalausweis
Durch die Novellierung des Passgesetzes (BGBl. I Nr. 6/2009) ist die Beantragung von österreichischen Personalausweisen an österreichischen Botschaften und Berufsgeneralkonsulaten möglich.
Der Personalausweis im Scheckkartenformat gilt als Identitätsnachweis im gesamten Schengen-Raum, wo - trotz Wegfalls der Binnengrenzkontrollen - ÖsterreicherInnen über ein gültiges Reisedokument verfügen müssen. Darüber hinaus ist der Personalausweis ein zulässiges Reisedokument für fast alle europäischen Länder. Mehr dazu siehe unter www.help.gv.at - 'Personalausweis' (bzw. direkt unter 'Einreise mit Personalausweis als Reisepassersatz')
Persönliche Antragstellung an der Vertretungsbehörde
Die örtlich zuständige österreichische Berufs-Vertretungsbehörden nimmt persönlich gestellte Anträge gegen eine Konsulargebühr von EUR 57,- entgegen (bzw. 27,- für ÖsterreicherInnen, die bei Antragstellung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben). Die Ausstellung eines Personalausweises, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst wird, ist von Konsulargebühren befreit. Bedingung dafür ist, dass diese Amtshandlung innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt des Kindes vorgenommen wird.
In der EU wohnhafte AuslandsösterreicherInnen können einen Pass und Personalausweis bei jeder österreichischen Botschaft und jedem österreichischen Berufs-Generalkonsulat innerhalb der Europäischen Union (sowie in Österreich bei jeder Passbehörde) beantragen. Auslandsösterreicher mit Wohnsitz im Nicht-EU-Ausland können Pässe und Personalausweise außer bei ihrer zuständigen Vertretungsbehörde auch bei der geographisch ihrem Wohnsitz nächstgelegenen Botschaft / Berufs-Generalkonsulat beantragen - auch wenn diese in einem anderen Staat liegt - sowie in Österreich bei jeder Passbehörde.
Erforderliche Unterlagen für die Ausstellung eines Personalausweises sind das auch im Internet verfügbare Antragsformular (s. auf 'help.gv.at' unter 'Formulare/Online-Amtswege'), ein amtlicher Lichtbildausweis oder ein/e IdentitätszeugIn, die Geburtsurkunde, der Staatsbürgerschaftsnachweis, ein Passbild (Hochformat ca. 35 x 45 mm) entsprechend den Passbildkriterien, gegebenenfalls auch die Heiratsurkunde und/oder der Nachweis eines akademischen Grades bzw. der Standesbezeichnung IngenieurIn. Die Zusendung des Personalausweises kann auch im Postweg erfolgen.
Die Gültigkeitsdauer der Personalausweise ist wie beim österreichischen Reisepass abhängig vom Alter des/r AntragstellerIn: zwei Jahre für 0-2-Jährige, fünf Jahre für 2-12-Jährige, zehn Jahre ab dem 12. Lebensjahr.
