Notlage
In Notfällen steht Ihnen die Österreichische Botschaft gerne zur Verfügung; sie kann jedoch - da sie über keine Exekutivgewalt verfügt - die lokale Polizei, Rettung, ärztliche Hilfe und Justizbehörde nicht ersetzen. Weiters können die konsularischen Vertretungen nicht in laufende Verfahren eingreifen, sie achten allerdings darauf, dass die Grundwerte und Menschenrechte nicht verletzt werden.
Wenn Sie eine konsularische Vertretung in einem Notfall kontaktieren, halten Sie bitte folgende Angaben bereit:
- Ihren Familien- und Vornamen
- Wo kann man Sie erreichen? (Telefonnummer, Mobiltelefon, Telefax)
- Wer ist betroffen? (Familien- und Vornamen, Geburtsdatum und -ort)
- Was ist geschehen?
- Wann?
- Wo?
- Wie?
- Wer ist bereits befasst?
- Besteht ein Versicherungsschutz?
- Kontaktpersonen in Österreich
Bürgerservice und Rufbereitschaft
In Notfällen ist das Bürgerservice des Außenministeriums 24 Stunden für Sie unter folgender Nummer erreichbar:
+43-50 11 50-4411
Die Botschaft ist zu den gegebenen Öffnungszeiten unter
+84-4-3943 3050-3
und außerhalb der Öffnungszeiten 27/7 unter
+84-0903 424 443
erreichbar
Diebstahl/Verlust
Wenn Sie bestohlen worden sind bzw Ihre Dokumente und Geld verloren haben, erstatten Sie, im Hinblick auf allfällige Versicherungsabwicklungen bzw. Behördengänge in Österreich, unbedingt Diebstahls- bzw. Verlustanzeige (mit Stempel versehen) bei der nächsten Polizeistelle. Bitte beachten Sie, dass auch bei den Sicherheitsdienststellen die Beamten vielfach nur die Landessprache sprechen und Sie daher eventuell einen Dolmetscher benötigen.
Verständigen Sie sofort Ihre Bank und Kreditkartenunternehmen, um eine Sperre verlorener Schecks und Kreditkarten zu veranlassen. Weiters verständigen Sie Ihre Versicherungsanstalt.
Die Botschaft ist im allgemeinen nicht in der Lage, Ihnen darlehensweise Geldmittel für den weiteren Aufenthalt oder die Heimreise nach Österreich zur Verfügung zu stellen. Wenden Sie sich bitte an Verwandte und Bekannte in Österreich, die entweder einen Geldtransfer via Western Union (Geldauszahlung erfolgt dann bei einer Western Union Geldauszahlungsstelle) oder, sollte dies nicht möglich sein, eine Depoterrichtung beim Außenministerium (Geldauszahlung erfolgt dann via die Botschaft) veranlassen sollen.
Bitte beachten Sie, dass beim Diebstahl/Verlust Ihres Reisepasses eine polizeiliche Verlustanzeige vorgenommen werden muss. Diese benötigen Sie für die Beantragung eines Notpasses, welcher Ihnen die Rückkehr nach Österreich ermöglicht.
Opfer eines Verbrechens
Wenn Sie Opfer eines Verbrechens geworden sind, verständigen Sie sofort die nächste Sicherheitsdienststelle. Erstatten Sie umgehend Anzeige! Bitte bedenken Sie, dass nur wenige Polizeibeamte Englisch beherrschen und es unter umständen notwendig ist, einen Übersetzer herbeizuziehen.
In vielen Fällen ist es hilfreich, einen Anwalt zu befassen, der Sie über die weiteren Schritte berät. Die konsularischen Vertretungen können Ihnen bei der Beschaffung von Polizeiprotokollen und Gerichtsakten behilflich sein. Diese Tätigkeit unterliegt Konsulargebühren.
Links
Weitere Informationen können Sie hier finden:
Notfälle im Ausland - Information des Außenministeriums
HELP-Amtshelfer - Verloren/Gefunden
Western Union - Bargeldtransfer
