Geburt
Sollten Sie als österreichischer Staatsbürger in Vietnam Vater bzw. Mutter werden, sind die lokalen Behörden für die Geburtseintragung und Ausstellung einer Geburtsurkunde zuständig. Bitte beachten Sie, dass die Geburtsurkunde übersetzt und durch die vietnamesischen Behörden beglaubigt werden muss. Bei einer Verwendung der Geburtsurkunde bei österreichischen Behörden wäre eine Überbeglaubigung seitens der Botschaft erforderlich (siehe Übersetzung und Beglaubigung).
Sie können für Ihr Kind nach erfolgter Beglaubigung einen Staatsbürgerschaftsnachweis und einen Reisepass bis zum 2. Lebensjahr gebührenfrei beantragen.
Fragen der Doppelstaatsbürgerschaft sind sehr komplex. Lassen Sie sich bitte ausführlich beraten bevor Sie in diesem Zusammenhang Schritte setzten.
Österreichisches Namensrecht
Weisen Sie den Standesbeamten bei der Eintragung der Geburt erforderlichenfalls auf das österreichische Namensrecht hin:
- § 13 (1) IPRG (Bundesgesetz vom 15. Juni 1978, BGBl. 304, über das internationale Privatrecht - IPR-Gesetz):
"Die Führung des Namens einer Person ist nach deren jeweiligem Personalstatut zu beurteilen, auf welchem Grund auch immer der Namenserwerb beruht." - § 139 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch):
"(1) Haben die Eltern einen gemeinsamen Familiennamen, so erhält das Kind diesen.“ - „(2) Haben die Eltern keinen gemeinsamen Familiennamen, so erhält das Kind den Familiennamen, den die Eltern dem Standesbeamten gegenüber vor oder bei der Eheschließung in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunde zum Familiennamen der aus der Ehe stammenden Kinder bestimmt haben. Hiezu können die Eltern nur den Familiennamen eines Elternteils bestimmen.“
- „(3) Mangels einer Bestimmung nach Abs. 2 erhält das Kind den Familiennamen des Vaters.“
- § 165 ABGB:
"Das uneheliche Kind erhält den Familiennamen der Mutter."
