Aufenthaltstitel
Ab 01. Juli 2011 trat die NAG-Durchführungsverordnung des Fremdenänderungsgesetzes (FrÄG) 2011 in Kraft und betrifft Femde die einen längerfristigen Auftenhalt in Österreich beabsichtigen.
Falls Sie beabsichtigen, sich länger als 180 Tage in Österreich niederzulassen, ist ein Aufenthaltstitel zu beantragen.
Für einen Zeitraum von weniger als 180 Tage ist ein Visa D zu beantragen, siehe Punkt Visa Informationen.
Der Aufenthaltstitel wird je nach Zweck des Aufenthaltes als Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungsbewilligung ausgestellt. Im Antrag ist der Grund des Aufenthaltes bekannt zu geben und genau zu bezeichnen. Des Weiteren ist das Vorliegen der erforderlichen Berechtigungen nachzuweisen.
Es wird unter folgenden Kategorien unterschieden:
Aufenthaltstitel Familienangehöriger
Ehegatten und minderjährige Kinder, Adoptiv- und Stiefkinder von Österreichischen Staats-, EWR- und Schweizer Bürger.
Wichtig: Seit 01. Juli 2011 sind zum Zeitpunkt der Antragstellung Kenntnisse der deutschen Sprache auf A1-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachzuweisen. Bei den erforderlichen Kenntnissen handelt es sich um elementare Deutschkenntnisse auf einfachstem Niveau.
Aufenthaltsbewilligung Betriebsentsandter
Fremde, die von ihrem ausländischen Arbeitgeber anhand eines Werkvertrags an eine in Österreich ansässige Firma entsand werden.
Aufenthaltsbewilligung Forscher
Forscher die bei einer zertifizerten Forschungseinrichtung tätig sind und für die eine Aufnahmevereinbarung gem. § 67 NAG von der Forschungseinrichtung ausgestellt wurde
Aufenthaltsbewilligung Künstler
Fremde, die eine selbständige oder unselbständige künstlerische Tätigkeit bzw. Lehrtätigkeit an Kunsthochschulen und anderen höheren Ausbildungseinrichtungen für künstlerische Berufen ausüben
Aufenthaltsbewilligung Rotationskraft
Personen die einen Arbeitsvertrag mit einem international tätigen Dienstgeber haben
Aufenthaltsbewilligung Schüler
Ordentliche Schüler einer öffentlichen Schule, Privatschule, Statutschule mit Öffentlichkeitsrecht, oder einer zertifizierten nicht-schulischen Bildungsrichtung
Aufenthaltsbewilligung Selbstständiger
Fremde die sich einer länger als 180 Tage dauernde selbstständige Tätigkeit vertraglich verpflichtet haben
Aufenthaltsbewilligung Sonderfälle unselbstständiger Erwerbstätigkeit
Stipendiaten, wissenschaftliches Personal, Au-Pair, Seelsorge
Aufenthaltsbewilligung Sozialdienstleister
Drittstaatsangehörige die im Rahmen des EU-Austauschprogramms Europäischer Freiwilligen Dienst (EFD) nach Österreich kommen.
Aufenthaltsbewilligung Studierender
Personen welche ein ordentliches oder außerordentliches Studium an einer Universität, Fachhochschule oder akkreditierten Privatuniversität aufnehmen
Aufenthaltsbewilligung gem. § 69a NAG
Eine Aufenthaltsbewilligung für besonderen Schutz ist bei der örtlich zuständigen Behörde im Inland einzubringen.
Aufenthaltsbewilligung Familiengemeinschaft
Die Ehe zwischen Angtragsteller und Zusammenführendem muss vor Erlangen des Aufenthaltstitels des Zusammenführenden bereits im Herkunftsland bestanden haben. Das Antragsformular richtet sich nach den Aufenthaltstitel des Zusammenführenden.
Hat der Zusammenführende eine Aufenthaltsbewilligung "Betriebsentsandter", "Selbstständiger", "Schüler" oder "Sozialdienstleister", besteht die Möglichkeit des Antrags auf Familiengemeinschaft nicht.
(siehe Merkblätter und Antragsformulare der Aufenhaltstitel bzw Aufenthaltsbewilligung des Zusammenführenden)
Aufenthaltstitel, die zu einer befristeten Niederlassung berechtigen
Zwecke:
- "Rot-Weiß-Rot – Karte"
- "Rot-Weiß-Rot – Karte plus"
- "Blaue Karte EU"
- "Niederlassungsbewilligung"
- "Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit"
- "Niederlassungsbewilligung – Angehöriger"
- "Familienangehöriger"
genauere Informationen dazu und die notwendigen Formulare finden Sie auf der Web-Seite des Bundesministeriums für Inneres
Weitere Formulare
Weitere hilfreiche Links zum Thema Aufenthalt und Niederlassung:
Bundesministerium für Inneres
HELP-Amtshelfer
Österreichische Austauschdienst GmbH
AMS - Arbeitsmarktservice Österreich
