Beglaubigung
Für die Vorlage österreichischer Dokumente bei vietnamesischen Behörden sowie für vietnamesische Dokumente, die bei österreichischen Behörden vorgelegt werden sollen, ist in der Regel eine Beglaubigung vorgesehen.
Vietnamesische Dokumente welche in Österreich benötigt werden, werden von der Österreichischen Botschaft überbeglaubigt.
Österreichische Dokumente welche in Vietnam benötigt werden, werden von der Vietnamesischen Botschaft in Wien überbeglaubigt.
Die Österreichische Botschaft kann österreichische Dokumente nicht beglaubigen! Es kann lediglich eine Beglaubigung der Richtigkeit einer Abschrift bzw. einer Fotokopie eines österreichischen Dokumentes durchgeführt werden.
Folgende kostenpflichtige Beglaubigungen werden von der Botschaft vorgenommen:
- Beglaubigung der Unterschrift einer Privatperson
- Beglaubigung der Richtigkeit einer Abschrift bzw. einer Fotokopie
- Beglaubigung einer behördlichen Unterschrift oder eines Amtssiegels
Bitte beachten Sie, dass bei der Beglaubigung einer behördlichen Unterschrift oder eines Amtssiegels die Richtigkeit des Inhaltes nicht bestätigt wird.
Allgemeine Informationen zur Vorgangsweise/Rechtsgrundlage von Beglaubigungen sowie zum Beglaubigungsweg in Österreich finden Sie auf der zentralen Website des Außenministeriums.
