Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses
Zur Ausstellung eines neuen Reisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Meldenachweis für die VR China (Aufenthaltsbewilligung)
- Staatsbürgerschaftsnachweis im Original
- Geburtsurkunde im Original
- 1 Passfotos (bitte beachten Sie die Passbildkriterien)
- aktueller Reisepass
- zutreffendenfalls: Nachweis eines akademischen Grades
Bei Namensänderung durch Eheschließung oder -scheidung:
- Heiratsurkunde
- Scheidungsurteil mit Rechtskraftstempel (plus Bescheid/Bestätigung über die Wiederannahme eines früheren Namens)
Seit 30.03.2009 muss die Antragsstellung ausnahmslos PERSÖNLICH erfolgen, da bei jedem Passantrag die Fingerabdrücke gescannt und auf dem Chip im Reisepass gespeichert werden. Das Scannen der Fingerabdrücke ist relativ zeitaufwändig; um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie daher um telefonische Terminvereinbarung.
Ein Passantragsformular muss NICHT ausgefüllt werden.
Die Gebühr für die Passausstellung beträgt EUR 70, zahlbar in chinesischen Renminbi (bar).
Die Dauer der Ausstellung Ihres neuen Reisepasses beträgt ca. drei bis vier Wochen, da die Reisepässe in Österreich gedruckt werden. Für im Ausland beantragte Reisepässe gibt es keine Möglichkeit der Expresszustellung. Bitte berücksichtigen Sie die Bearbeitungsdauer bei Erneuerung Ihres chinesischen Visums! Geben Sie bitte Ihre Telefonnummer/Email-Adresse bekannt, damit Sie vom Einlangen des neuen Reisepasses verständigt werden können. Die Abgabe des alten Reisepasses ist erst bei Erhalt Ihres neuen Reisepasses erforderlich.
Kinderpass
Die Gültigkeitsdauer der Kinderpässe beträgt bis zum 2. Lebensjahr 2 Jahre, vom 2. - 12. Lebensjahr 5 Jahre und ab dem 12. Jebensjahr 10 Jahre.
Der erste Reisepass eines Kindes (Neugeborenes) ist gebührenfrei, sofern er innerhalb der ersten zwei Lebensjahre beantragt wird.
Zusätzlich zu den ganz oben angeführten Dokumenten sind folgende weitere Dokumente mitzubringen:
- Heiratsurkunde der Eltern
- ggf. Scheidungsurteil mit Obsorgevereinbarung
Falls das Kind in der VR China geboren wurde, sind die Geburtsurkunde im Original sowie eine übersetzte und beglaubigte Geburtsurkunde vorzulegen.
Die Gebühr für Kinderpässe ab dem 12. Lebensjahr des Kindes beträgt EUR 70,--. Für Kinderpässe vor dem 12. Lebensjahr des Kindes beträgt die Gebühr EUR 30,--. Fingerabdrücke werden erst ab dem 12. Lebensjahr abgenommen.
Folgende nachträgliche Änderungen sind im (roten) EU-Reisepass möglich:
- Eintragung eines akademischen Grades (nicht bei den Personaldaten, sondern bei den nachträglichen Änderungen). Bei der Ausfertigung des roten EU-Reisepasses wird der internationale, von der ICAO definierte Zeichensatz verwendet, der sprachspezifische Zeichensätze nicht kennt (z.B. Umlaute im Deutschen, Schriftzeichen wie "ß" bzw. Schriftzeichen, die die besondere Aussprache eines Buchstabens anzeigen). Es kann von dem/der ReisepassinhaberIn verlangt werden, dass sein/ihr richtiger Name - mit deutschen bzw. anderen Schriftzeichen - auf Seite 5 des Reisepasses vermerkt wird. Die Konsulargebühren für Änderungen betragen EUR 25.
Miteintragung von Kindern im Reisepass eines Elternteils
Die Gültigkeit der Miteintragung eines oder mehrerer Kinder im Reisepass eines Elternteils erlischt mit 15. Juni 2012. Ab diesem Zeitpunkt benötigt jedes Kind für den Grenzübertritt einen eigenen Reisepass oder – sofern es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig ist – einen Personalausweis.
Das Prinzip „Eine Person – ein Pass“ wurde von der Europäischen Union vor allem als Schutzmaßnahme gegen den Kinderhandel eingeführt.
In Anwendung dieser Vorschrift sind seit 15. Juni 2009 neue Kindermiteintragungen nicht mehr möglich. Bereits bestehende Kindermiteintragungen bleiben bis einschließlich 14. Juni 2012 gültig. Ein Reisepass, in dem sich eine Kindermiteintragung befindet, behält bis zu dessen Ablaufdatum weiterhin seine Gültigkeit – allerdings nur mehr für die Person, für die das Dokument ausgestellt ist, und nicht mehr für die eingetragenen Kinder.
Bis zu einem Alter von zwei Jahren wird ein Kinderreisepass mit einer zweijährigen Gültigkeitsdauer und ab dem zweiten Geburtstag mit einer fünfjährigen Gültigkeitsdauer ausgestellt. Ab dem zwölften Geburtstag wird ein Erwachsenenpass für zehn Jahre ausgestellt.
Der Reisepass für Minderjährige (Kinderreisepass) ist bis einschließlich des zweiten Geburtstags bei Erstausstellung (ausgenommen Expresszustellungen) gebührenfrei, kostet danach 30,- Euro und ab dem zwölften Geburtstag 70,00 Euro. Wird ein Reisepass beantragt, werden auf dem Chip die personenbezogenen Daten und das Lichtbild gespeichert. Ab dem zwölften Geburtstag werden auch die Fingerabdrücke erfasst.
Weiterführende Informationen zur Passausstellung:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/2/Seite.020000.html
Weiterführende Informationen zu Einreisebestimmungen:
Verlängerung von Reisepässen
Die Verlängerung von Reisepässen ist nicht möglich.
Verlust des Reisepasses
Erstatten Sie bei der nächsten Polizeidienststelle eine Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige und informieren Sie unverzüglich das Österreichische Generalkonsulat in Shanghai. Wir können für Sie einen "Notpass" ausstellen. Beachten Sie bitte, dass dieses Dokument (amtlich "gewöhnlicher Reisepass für bestimmte Anlassfälle gemäß § 4a Passgesetz 1992" genannt) nur ausgestellt wird, um Ihnen die Rückkehr nach Österreich oder eine dringende Reise in ein anderes Land zu ermöglichen.
Insbesondere ist die Gültigkeitsdauer des Reisepasses stark begrenzt. Sie können diesen Reisepass nach Ablauf der Gültigkeitsdauer nicht benützen; auch nicht für Reisen in Länder, die ansonsten die Einreise mit einem weniger als fünf Jahre abgelaufenen Reisepass gestatten. Wird für die Rückreise nach Österreich ein Notpass ausgestellt, müssen Sie für die Ausreise aus der VR China ein Ausreisevisum bei der Ausländerpolizei (Public Security Bureau) beantragen. Die Bearbeitung des Visumsantrags kann bis zu 5 Arbeitstagen dauern. An Wochenenden und an chinesischen Feiertagen werden keine Visa ausgestellt.
- Vergewissern Sie sich, ob sie für die Einreise in bestimmte Länder mit dem Notpass ein zusätzliches Visum benötigen.
- Sie sollten nach Ihrer Rückkehr nach Österreich bzw. in Ihr Aufenthaltsland die Ausstellung eines neuen Reisepasses beantragen. In Österreich erstatten Sie bitte zu diesem Zweck nochmals bei den Sicherheitsbehörden eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige und wenden Sie sich an die nächstgelegene Passbehörde. Weitere Informationen erhalten Sie im Internet beim HELP-Amtshelfer.
- Sie müssen zur Beantragung des neuen Reisepasses Ihren Notpass mitnehmen.
- Sie dürfen den verlorenen Reisepass, sollten Sie ihn wieder finden, auf keinen Fall verwenden, da Sie sonst bei einer Kontrolle in Schwierigkeiten geraten können. Wenden Sie sich bitte umgehend an die nächste Passbehörde in Österreich oder konsularische Vertretung Österreichs im Ausland. Übermitteln Sie bitte Ihren Notpass nach Ablauf der Gültigkeit unverzüglich an die nächstgelegene Passbehörde oder an die konsularische Vertretung Österreichs, die das Dokument ausgestellt hat.
Reise in die USA
Österreichische Reisepässe, die zwischen dem 26.10.2005 und 16.06.2006 ausgestellt bzw. verlängert wurden, benötigen für die Einreise in die USA ein Visum. Nähere Informationen darüber erhalten Sie auf der Homepage der US-Botschaft in Wien.
