Dokumenten- und Urkundenbeschaffung
Österreichischen StaatsbürgerInnen ist das Generalkonsulat New York auf Antrag und gegen Gebühr bei der Beschaffung von Dokumenten und Urkunden, sofern erforderlich, in folgenden Fällen gerne behilflich:
a) ÖsterreicherInnen, die im Amtsbereich des Generalkonsulats ihren Wohnsitz haben, benötigen Urkunden oder Dokumente aus Österreich.
b) ÖsterreicherInnen, die nicht im Amtsbereich des Generalkonsulats wohnen, benötigen Dokumente und Urkunden von im Amtsbereich angesiedelten Behörden. Die Ausfolgung und Bezahlung erfolgt über das Außenministerium in Wien oder ein(e) österreichische(s) Botschaft bzw. Konsulat
Bitte beachten Sie: Dokumente und Urkunden können nur dann beschafft werden, wenn sie sich auf einen selbst bzw. in bestimmten Fällen auf den Ehegatten, Vorfahren oder Nachfahren beziehen. Das rechtliche Interesse muss glaubhaft nachgewiesen werden (z.B. Übersendung einer Passkopie u.ä.).
Nicht österreichische StaatsbürgerInnen wenden sich bitte an ihre jeweilige Vertretungsbehörde. Das Generalkonsulat ist grundsätzlich NICHT in der Lage, für ausländische Staatsangehörige von österreichischen Behörden ausgestellte Dokumente und Urkunden zu beschaffen. Selbstverständlich kann aber die betreffende österreichische Behörde direkt kontaktiert werden.
A. Dokumente aus Österreich
a) Personenstandsurkunden
(Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden; Auszüge aus Geburten-, Ehe- und Sterbebüchern)
Wenden Sie sich bitte am besten direkt an das lokale Standesamt (Gemeinde), bei dem der Personenstandsfall verzeichnet worden ist, und ersuchen Sie um Ausstellung der Urkunde auf einem "internationalen" Formular (wodurch die Übersetzung entfallen kann). Die Adressen der Standesämter können Sie im Telefonbuch oder über den Behördenwegweiser abrufen.
Beachten Sie, dass in Österreich bis 1938 (im Burgenland bis 1895) Personenstandsfälle von den Kirchen bzw. Religionsgemeinschaften administriert wurden. Für Personen, die keiner Religionsgemeinschaft angehörten, wurden von 1870 bis 1938 Geburts-, Ehe- und Sterberegister bei den politischen Bezirksbehörden geführt. Im Burgenland führten die Gemeinden bereits seit 1895 die Personenstandsbüchern.
Hinweis: Von österreichischen Behörden ausgestellte Personenstandsurkunden benötigen für eine Verwendung in den USA grundsätzlich eine Apostille (siehe: "Beglaubigung"). Bitte vergessen Sie nicht, diese mitanzufordern.
b) Führerschein
Bei Verlust oder Diebstahl des österreichischen Führerscheins im Ausland kann über das Generalkonsulat bei der zuständigen Behörde in Österreich ein Duplikat beantragt werden. Das Konsulat selbst stellt keine Führerscheine aus.
Für eine Duplikatsanforderung oder den Umtausch vom Papier- zum Scheckkartenführerschein benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Antragsformular
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Ein Passbild (nach bestimmten Kriterien - siehe Reisepass)
- Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige
- bei Umtausch: Original Papierführerschein
- wenn vorhanden: Meldezettel aus Österreich (erleichtert die Abwicklung)
Die Ausfolgung des Scheckkartenführerscheins sowie die Gebühreneinhebung erfolgt im Wege des Generalkonsulats oder eines der Honorarkonsulate. Die Gebühr beträgt Euro 45,60 und wird mit dem aktuellen Umrechnungswert in USD eingehoben.
Es ist nicht verpflichtend, den Papierführerschein in Scheckkartenführerschein umzutauschen. Die Papierführerscheine bleiben bis 2033 gültig.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite des Behördenwegweisers.
c) Sonstige Dokumente und Urkunden
Strafregisterbescheinigungen aus Österreich können über das Generalkonsulat oder eines der Honorarkonsulate angefordert werden. Für nähere Informationen folgen Sie bitte untenstehendem Link zu "Strafregister".
Kopien österreichischer Scheidungsurteile sollten am besten direkt beim jeweiligen Bezirksgericht angefordert werden. Eine telefonische Kontaktaufnahme vorab ist anzuraten. Adressen und Telefonnummern finden Sie mittels Behördenwegweiser.
Personalausweise können seit 2009 auch im Wege des Generalkonsulates beantragt werden. Es gelten die selben Kriterien wie bei der Beantragung eines Reisepasses. Das Antragsformular für die Ausstellung eines Personalausweises finden Sie hier.
B. Dokumente von US-Behörden des Amtsbereiches
Österreichische StaatsbürgerInnen mit Wohnort in Österreich, die Dokumente oder Urkunden von im Amtsbereich angesiedelten Lokal-, Regional-, Staats- und/oder Bundesbehörden benötigen, werden gebeten sich mit ihrem Anliegen entweder direkt an die betreffende US-Behörde oder, sofern erforderlich, an das Bürgerservice im Außenministerium in Wien zu wenden.
Adressen, Telefonnummern und Links zu US-Behörden finden sich u.a. auf den folgenden Webseiten:
New York State
New York City
New Jersey
Pennsylvania
Connecticut
Rhode Island
Massachusetts
Vermont
New Hampshire
Maine
