Sonstiges (Meldewesen, Schulen etc.)
A. Meldewesen:
Gemäß den Bestimmungen des österreichischen Meldegesetzes 1991 müssen sich alle Personen, die sich in Österreich niederlassen, innerhalb von drei Tagen ab Aufnahme des Wohnsitzes bei den lokalen Behörden (Gemeinde) mittels Meldezettel anmelden.
B. Währung:
Der Euro ist seit 1999/2002 das gesetzliche Zahlungsmittel in Österreich (wie auch in fünfzehn anderen EU-Ländern).
Österreichische Schilling-Banknoten und -Münzen sind keine legalen Zahlungsmittel mehr. Sie können aber bis auf weiters bei der
Oesterreichischen Nationalbank (OeNB)
Otto Wagner Platz 3
1090 Wien
sowie den Filialen der OeNB in den Bundesländern zum Fixkurs von 1 € = 13,7603 ATS in Euro umgetauscht werden.
C. Schulwesen:
Österreich hat ein ausgezeichnetes öffentliches Schulsystem. US-amerikanische Schüler können öffentliche österreichische Schulen besuchen, die offizielle Unterrichtssprache ist jedoch Deutsch. Zusätzlich sind eine Reihe von Privatschulen mit Deutsch als Unterrichtssprache für alle Schulstufen zu gemäßigten Preisen verfügbar.
Es gibt zwei englischsprachige Schulen in Wien: Die American International School und die Vienna International School. Die erstere führt bis zur 12. Schulstufe und folgt dem US-amerikanischen System. Die zweitere ist mit der ersten vergleichbar, basiert aber auf dem britischen System.
Die American International School Salzburg ist die einzige amerikanische Internatsschule in Österreich. Sie bereitet speziell auf den College-/Universität-Besuch vor und wird von Schülern der Schulstufen 7 bis 12 besucht. Das Lehrprogramm beruht auf dem amerikanischen System, jedoch ist das Internationale Bakkalaureat erhältlich.
D. Krankenversicherung:
Obwohl die Gesundheitskosten in Österreich im Durchschnitt deutlich niedriger sind als in den USA, so ist das Vorhandensein einer Krankenversicherung dennoch anzuraten.
Grundsätzlich sind von der öffentlichen Krankenversicherung in Österreich alle beschäftigten Personen (Arbeitnehmer) und ihre unmittelbaren Familienmitglieder erfasst. Weiters sind alle Personen krankenversichert, die eine staatliche österreichische Pension erhalten und sich in Österreich niedergelassen haben. Spezielle Regelungen bestehen für Freiberufler und Selbstständige. Personen, die nicht von der öffentlichen Krankenversicherung automatisch erfasst sind, können sich jedoch bei dieser gegen Entgelt krankenversichern lassen.
E. Kauf von Grund und Boden:
Der Kauf (nicht jedoch das Erbe) von Grund und Boden in Österreich durch Nicht-EU-Bürger ist nur eingeschränkt möglich. Die Zuständigkeit in Grunderwerbsangelegenheiten liegt bei den Ländern, die in der Regel den Grunderwerb durch Nicht-EU-Bürger untersagen oder von einer vorherigen kommissionellen Zustimmung abhängig machen. Jeder österreichische Immobilienmakler sollte in der Lage sein, über die jeweils geltenden lokalen Bestimmungen Auskunft geben zu können.
Jeder Grundkauf und -verkauf in Österreich muss in ein Grundbuch, das von den lokalen Bezirksgerichten geführt wird, eingetragen werden. Die Grunderwerbsssteuer liegt bei 3,5 % bzw 2% bei nahen Angehörigen des Kaufwertes. Jährlich werden noch Grundsteuern fällig, die sich nach den jeweiligen Einheitswert der Liegenschaften richten. Detaillierte Informationen über Grund- und Grunderwerbssteuern erteilen die lokalen Finanzämter.
F. Elektrogeräte:
Das österreichische Stromsystem beruht auf 220 Volt Wechselstrom mit 50 Hertz. Steckdosen haben eine maximale Verbindungsladung von 2,000 Watt und sind zweiphasig.
Elektrogeräte für 110 oder 120 Volt mit max. 20 Ampere (etwa 2,000 Watt) können mit Hilfe eines speziellen 220/110 Volt-Transformators betrieben werden. Wichtig und auch gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der Transformator über zwei getrennte Wickelungen verfügen muss, um die Gefahr eines Elektroschocks auszuschließen. Diese Transformatoren sind in Österreich zwar erhältlich, sie sind aber relativ teuer. US-amerikanische Lampen können in Österreich problemlos verwendet werden, wenn die entsprechenden Glühbirnen benutzt werden.
