Schusswaffen und Munition
Personen ohne Wohnsitz in der Europäischen Union, die über keinen österreichischen bzw. Europäischen Waffenpass verfügen, benötigen für die Mitnahme von Waffen nach Österreich eine Genehmigung gemäß Waffengesetz.
Diese Genehmigung kann beim Konsulat beantragt werden (Kosten: € 42, zahlbar in US-Dollar per money-oder oder in bar), wobei folgende Unterlagen beigebracht werden müssen:
- Nachweis über den Zweck der Reise, z.B. Jagdausflug (Flugroute, Hotelreservierungen etc.)
- gültiger Reisepass
- von den Behörden des Heimatstaates (Wohnsitz) ausgestellter Waffenschein/-pass
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der lokalen Polizei
Das Konsulat behält sich vor, weitere Dokumente und Papiere zu verlangen.
Die Genehmigung berechtigt den Antragsteller die genehmigungspflichtigen Waffen nach Österreich einzuführen bzw. durch Österreich durchzuführen, gibt ihm jedoch nicht das Recht, die Waffen stets bei sich zu haben. Weiters müssen die Waffen ungeladen sein und getrennt von der Munition gelagert werden.
Ist beabsichtigt die Waffe(n) ständig bei sich zu führen bzw. zu verwenden, so ist dafür eine eigene, kostenpflichtige Genehmigung erforderlich, die nur von den Inlandsbehörden erteilt werden kann und entsprechend begründet sein muss. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die beantragte(n) Genehmigung(en).
