Reisen mit Haus- und Heimtieren
Nähere Auskünfte bezüglich der Einfuhr von Haus- und Heimtieren nach Österreich erteilt das
Bundesministerium für Gesundheit (Abteilung für Veterinärwesen)
Telefon: 01143 1 71100 DW 4824 oder 4825
Fax: 01143 1 710 4151
e-mail: buergerservice(at)bmg.gv.at
Bitte beachten Sie, dass auf Grund der mit 1. Mai 2004 erfolgten Erweiterung der Europäischen Union (EU) seit dem 3. Juli 2004 neue Bestimmungen für die Einfuhr von Haus- und Heimtieren in die EU zur Anwendung kommen.
Die wichtigsten Punkte der neuen Regelungen sind:
- Pro Reisenden dürfen maximal fünf Tiere mitgeführt werden dürfen.
- Bei Hunden, Katzen und Frettchen gilt weiters, dass für jedes Tier zwingend ein Ausweis (aus dem die Tollwutimpfung mind. 21 Tage vor dem Abflug hervorgeht) und eine Veterinaerbescheinigung mitgeführt werden müssen.
Für Tiere aus den USA ist eine Blut-Titerbestimmung nicht erforderlich. - Jeder Hund, jede Katze und jedes Frettchen muss zusätzlich durch eine deutlich erkennbare Tätowierung oder durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein.
Ein detailliertes Informationsblatt wurde vom Bundesministerium für Gesundheit herausgegeben.
