Mehrwertsteuer-Rückvergütung
Personen mit einem Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union können bei der Ausreise die Rückerstattung der bei Einkäufen in Österreich bezahlten Mehrwertsteuer beantragen.
Dazu müssen alle der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
a) Der Rechungsbetrag muss Euro 75.00 übersteigen.
b) Der im Reisepass eingetragene Wohnort muss außerhalb der EU liegen.
c) Die gekauften und originalverpackten Güter müssen zusammen mit dem persönlichen Gepäck innerhalb von drei Monaten ab Kauf ausgeführt werden.
d) Die gekauften Güter müssen vor Verlassen der EU einem Zollbeamten gezeigt werden, damit dieser die Rechungen abstempeln kann.
Das österreichische Generalkonsulat ist NICHT befugt, Ihre Rechnungen und Formulare zu stempeln und zu bestätigen.
