Konsularischer Ratgeber
Auf den folgenden Seiten finden Sie umfassende Informationen für AuslandsösterreicherInnen, für nur temporär im Ausland weilende StaatsbürgerInnen wie auch für Staatsangehörige anderer Länder, die beabsichtigen sich (kurz oder auch für länger) in Österreich aufzuhalten.
Im einzelnen informieren wir Sie genauer über Einreise- und Aufenthaltstitel, die Neuausstellung eines österreichischen Reisepasses, über Staatsbürgerschaftsangelegenheiten aber auch u.a. über Wahlen, Wehrpflicht und Beglaubigungen. Umfassende Tipps für Ihre Österreich-Reise finden Sie hier ebenso wie Antworten zu Fragen über Pensions- und Sozialleistungen.
Konsulargebühren:
Wenn einige unserer Dienstleistungen im Rahmen von Bürgerservice auch unentgeltlich angeboten werden können, so sind bei einer Reihe von Amtshandlungen doch auch Konsulargebühren zu entrichten. Im folgenden finden Sie eine Aufstellung der für die am häufigsten nachgefragten Serviceleistungen zu entrichtenden Beträge. Die Zahlung hat in bar oder mit money-order zu erfolgen.
Konsulargebühren Februar 2012 (Beträge in USD):
- Schengen Visum (A, C): 77,40
- Schengen Visum für Staatsangehörige der Russland, Ukraine, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien (FJRM), Montenegro, Serbien, Moldau, Kosovo und Georgien (sofern visumpflichtig): 45,20
- Nationales Visum (D): 129,--
- Reisepass Erwachsene: 90,30
- Kinder-Reisepass (bis 12 J.) 38,70
- Änderung Reisepass: 32,30
- Personalausweis: 73,60
- Personalausweis (bis 16 J.): 34,90
- Staatsbürgerschaftsnachweis: 62,--
- Beglaubigung einer Unterschrift: 51,60
- Beglaubigung einer Abschrift: 51,60
- Aufenthaltstitel Erwachsene: 103,20
- Aufenthaltstitel Minderjährige: 64,50
- Strafregisterauszug: 54,20
- Zustellung/Weiterleitung einer Schrift: 23,30
