Meldeauskünfte / Ausforschung
Meldeauskünfte in Österreich und Ausforschung von ÖsterreicherInnen im Konsularbezirk des Generalkonsulats
Stand: 02. Dezember 2011
Meldeauskunft in Österreich für Privatpersonen und Unternehmen
Um jemanden in ÖSTERREICH ausfindig zu machen, können Sie eine Meldeauskunft über den Hauptwohnsitz dieser Person beantragen. Auskünfte über Geburtsdaten können nur Personen beantragen, die einen Exekutionstitel gegen die Gesuchte/den Gesuchten vorweisen können.
Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Auskunftssperre zu stellen. Hierfür muss ein schutzwürdiges Interesse glaubhaft gemacht werden. Infrage kommen beispielsweise Menschen, die begründete Sorge vor Racheakten geltend machen können oder Fälle von Inkognitoadoptionen. Bei Bestehen einer Auskunftssperre wird keine Meldeauskunft erteilt.
Weitere Informationen finden Sie unter nachfolgenden Link
Meldeauskunft für Privatpersonen und Unternehmen
Ausforschung von ÖsterreicherInnen im Konsularbezirk des Generalkonsulats
Vom Österreichischen Generalkonsulat werden keinerlei personenbezogene Daten an unberechtigte Dritte weitergegeben. Die Weitergabe einer Privatadresse stellt einen Eingriff in das durch § 1 Datenschutzgesetz (DSG) 2000 in Verbindung mit Art. 8 EMRK verfassungsgesetzlich gewährleistete Grundrecht auf Datenschutz des Betroffenen dar. Ein solcher Eingriff ist – soweit die Datenverwendung nicht im lebenswichtigen Interesse des Betroffenen oder mit seiner Zustimmung erfolgt – nur zur Wahrung überwiegender berechtigter Interessen eines anderen zulässig, und zwar bei Eingriffen einer staatlichen Behörde nur auf Basis einer gesetzlichen Grundlage, die Art. 8 Abs. 2 EMRK entspricht.
In Deutschland gibt es kein zentrales Melderegister (Meldebehörde ist die jeweilige Wohnsitz-Gemeinde). Vom Bundesverwaltungsamt/Ausländerzentralregister in Köln werden aus Datenschutzgründen und aufgrund einer Weisung des zuständigen Innenministeriums bis auf weiteres keinerlei personenbezogene Daten von EU-Ausländern bekanntgegeben. Vom Kraftfahrtbundesamt in Flensburg werden Auskünfte an Behörden nur in bestimmten Fällen erteilt.
