Wahlrecht für Auslandsösterreicher
Seit dem Jahre 1990 können österreichische Staatsbürger, auch wenn ihr Hauptwohnsitz im Ausland liegt, an Bundespräsidenten- und Nationalratswahlen, Wahlen zum Europäischen Parlament, sowie an bundesweiten Volksabstimmungen in Österreich teilnehmen, und sich aktiv an der politischen Willensbildung in Österreich beteiligen.
Folgende Kriterien sind maßgebend:
1. Kein Hauptwohnsitz mehr in Österreich vorhanden:
"Auslandsösterreicher" können nur auf Antrag in die Wählerevidenz für österreichische Staatsbürger, die außerhalb des Bundesgebietes leben, eingetragen werden. Die Eintragung ist 10 Jahre gültig. Zuständig für die Eintragung ist jene öst. Gemeinde, in welcher der letzte Hauptwohnsitz bestand. Sollte jemand noch nie in Österreich wohnhaft gewesen sein, ist jener Ort anzugeben, wo zumindest ein Elternteil zuletzt gemeldet war. Näheres hierzu ist der beigefügten Ausfüllanleitung zu entnehmen.
Um für einen bestimmten Wahltermin berücksichtigt zu werden, ist die Eintragung in die Wählerevidenz bis zum jeweiligen Stichtag (meistens 1-2 Monate vor dem Wahltermin) erforderlich, sofern die Eintragung nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt ist.
Der "Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz / Europa-Wählerevidenz für österreichische Staatsbürger, die außerhalb des Bundesgebietes leben" wäre vollständig ausgefüllt, datiert und unterschrieben zusammen mit einer Ablichtung des österreichischen Reisepasses, des Staatsbürgerschaftsnachweises oder des österreichischenPersonalausweises an die für den Wohnsitz zuständige österreichische Vertretungsbehörde zu übermitteln. Der Antrag wird von dieser sodann an die zuständige öst. Gemeinde weitergeleitet.
2. Hauptwohnsitz in Österreich vorhanden:
Die Eintragung in der Wählerevidenz der Gemeinde ist weiterhin aufrecht, die schriftliche Antragstellung auf Eintragung in die Auslandsösterreicher-Wählerevidenz ist nicht möglich.
Um die Stimmabgabe im Ausland zu sichern, sollte zeitgerecht der Botschaft / dem Konsulat das Interesse an Wahlen schriftlich bekanntgegeben werden.
Weitere Informationen zum Wahlrecht finden Sie hier:
AuslandsösterreicherInnen-Homepage
Bundesministerium für Inneres
