Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises
Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises:
Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises für ERWACHSENE
Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises für MINDERJÄHRIGE KINDER (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)
BITTE BEACHTEN:
Um Ihre Anträge ordnungsgemäß bearbeiten zu können, kann in besonderen Fällen die Vorlage von weiteren (nicht in den jeweiligen Informationsblättern aufgelisteten) Unterlagen/Dokumenten erforderlich sein. Gegebenenfalls wird Sie das Generalkonsulat nach Prüfung Ihres Antrags entsprechend informieren.
