Ausstellung eines Reisepasses
Die für die Ausstellung der neuen österreichischen Sicherheitspässe mit Chip (Reisepässe mit biometrischen Daten) mit 10-jähriger Gültigkeit erforderlichen Dokumente (im Original und Kopie) und Informationen sind in den untenstehenden downloads aufgelistet. Das Generalkonsulat ersucht, das Antragsformular genau auszufüllen und die dem Antrag beigelegten Unterlagen auf ihre Vollständigkeit zu überprüfen, um Verzögerungen in der Bearbeitung zu vermeiden.
EINFÜHRUNG DES SICHERHEITSPASSES MIT FINGERABDRUCK
Wichtige Änderungen bei der Beantragung von Reisepässen:
Aufgrund der Erfassung zusätzlicher biometrischer Daten (Abdrücke von 2 Fingern) des Antragstellers seit dem 30. März 2009 sind Passanträge nach vorheriger TERMINVEREINBARUNG ausnahmslos PERSÖNLICH zu stellen.
Nach den nunmehrigen passrechtlichen Vorschriften können Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises bei jeder österreichischen, sachlich zuständigen Vertretungsbehörde entweder in Deutschland (derzeit Botschaft Berlin, Generalkonsulat München, Honorarkonsulat Stuttgart und Nürnberg) oder in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union gestellt werden, wenn der Hauptwohnsitz des Antragstellers in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union liegt.
Österr. Generalkonsulat München: Terminvereinbarung oder telefonisch unter 089-99815-44)
Weitere Annahmestellen in Deutschland und Nachbarstaaten
Aufgrund der Abnahme des Fingerabdruckes ist KEINE Antragsstellung auf dem POSTWEG mehr möglich.
Aktuelle Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Service/reisepass/start.aspx
