Reisepässe für Minderjährige
Achtung: Gültigkeit der Miteintragung von Kindern im Reisepass der Eltern erlischt mit 15. Juni 2012!!!
Ab diesem Zeitpunkt benötigt jedes Kind für den Grenzübertritt einen eigenen Reisepass oder – sofern es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig ist – einen Personalausweis. Wir empfehlen daher, notwendige Anträge auf Ausstellung eines neuen Reisepasses oder Personalausweises (für Kinder) frühzeitig zu stellen, da aufgrund der geänderten Gesetzeslage im 1. Halbjahr des Jahres 2012 mit einem großem Andrang und entsprechend längerer Bearbeitungsdauer gerechnet werden muss.
Das Prinzip „Eine Person – ein Pass“ wurde von der Europäischen Union vor allem als Schutzmaßnahme gegen den Kinderhandel eingeführt.
In Anwendung dieser Vorschrift sind seit 15. Juni 2009 neue Kindermiteintragungen nicht mehr möglich. Bereits bestehende Kindermiteintragungen bleiben bis einschließlich 14. Juni 2012 gültig. Ein Reisepass, in dem sich eine Kindermiteintragung befindet, behält bis zu dessen Ablaufdatum weiterhin seine Gültigkeit – allerdings nur mehr für die Person, für die das Dokument ausgestellt ist, und nicht mehr für die eingetragenen Kinder.
Reisepässe für Minderjährige
Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr kann ein Reisepass mit oder ohne Datenträger (Chip) beantragt werden. Die genauen Informationen sowie das Antragsformular finden Sie in den untenstehenden downloads.
Bis zu einem Alter von zwei Jahren wird ein Kinderreisepass mit einer zweijährigen Gültigkeitsdauer und ab dem zweiten Geburtstag mit einer fünfjährigen Gültigkeitsdauer ausgestellt. Ab dem zwölften Geburtstag wird ein Erwachsenenpass für zehn Jahre ausgestellt.
Der Reisepass für Minderjährige (Kinderreisepass) ist bis einschließlich des zweiten Geburtstags bei Erstausstellung gebührenfrei, kostet danach 30,00 Euro und ab dem zwölften Geburtstag 70,00 Euro.
Wird ein Reisepass beantragt, werden auf dem Chip die personenbezogenen Daten und das Lichtbild gespeichert. Ab dem zwölften Geburtstag werden auch die Fingerabdrücke erfasst.
Für Kinder ab dem vollendeten 12. Lebensjahr ist daher die Abnahme von Fingerabdrücken erforderlich. Antragstellung muss ausnahmslos für Kinder jeglichen Alters persönlich nach vorheriger TERMINVEREINBARUNG erfolgen.
Nach den nunmehrigen passrechtlichen Vorschriften können Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises bei jeder österreichischen, sachlich zuständigen Vertretungsbehörde entweder in Deutschland (derzeit Botschaft Berlin, Generalkonsulat München, Honorarkonsulat Stuttgart und Nürnberg) oder in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union gestellt werden, wenn der Hauptwohnsitz des Antragstellers in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union liegt.
Österr. Generalkonsulat München: Terminvereinbarung oder telefonisch unter 089-99815-44)
Weitere Annahmestellen in Deutschland und Nachbarstaaten
