Änderung/Ergänzung von Reisepässen
Nachfolgend erhalten Sie Informationen betreffend Namensänderung, Eintragung akademischer Grade und Miteintragung von Kindern in österreichischen Reisepässen.
Namensänderung
In EU-Reisepässen sind keine nachträglichen Namensänderungen möglich in diesen Fällen ist ein neuer Reisepass zu beantragen.
Eintragung akademischer Grade oder Standesbezeichnung Ingenieur
Personen, denen von einer anerkannten inländischen oder ausländischen Bildungseinrichtung (auch postsekundär) ein akademischer Grad verliehen wurde, haben das Recht, die Eintragung dieses Titels in öffentlichen Urkunden zu verlangen.
- Antragsformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- Personenstandserklärung (Formular)
- Reisepass
- Auszug aus dem Melderegister (Aufenthaltsnachweis, Meldenachweis), nicht älter als vier Wochen, von der zuständigen deutschen Meldebehörde, mit Angabe der gemeldeten Staatsangehörigkeit und des Familienstandes
- Verleihungsurkunde bzw. Bescheid über den akademischen Grad oder die Standesbezeichnung; gegebenenfalls Nachweis der Anerkennung (Nostrifizierung) eines ausländischen akademischen Grades in Österreich.
Österr. Generalkonsulat München: Terminvereinbarung oder telefonisch unter 089-99815-44)
MITEINTRAGUNG VON KINDERN
Neue Kindermiteintragungen sind ab 15.6.2009 nicht mehr möglich.
- Bestehende Kindermiteintragungen behalten noch für 3 Jahre die Gültigkeit.
- Am 15.6.2012 verlieren die bestehenden Kindermiteintragungen von Gesetzes wegen die Gültigkeit.
- Der Pass, in dem sich die Miteintragung befindet behält jedoch seine Restgültigkeit.
