Notfälle
Stand: 02. Dezember 2011
Vertrauensanwälte/anwältinnen
Der Vertrauensanwalt kann für Auskünfte und seine sonstige Tätigkeit ein entsprechendes Honorar von der Partei fordern. Diese Kosten sind ausschließlich von der Partei zu entrichten
Vertrauensanwalt: Herr Dr. Max WIELAND
Institution: -
Straße: Leuchtenbergring 3
Stadt: München DE-81677
Telefon: (+49/89) 41 30 94-0Telefax: (+49/89) 47 049 39Internet: www.radrwieland.de
Arbeitsgebiet: Fachanwalt für Steuerrecht und Erbrecht
Vertrauensanwalt: Herr Dr. Peter WIELAND
Straße: Leuchtenbergring 3
Stadt: München DE-81677
Telefon: (+49/89) 41 61 93 36-0Telefax: (+49/89) 41 61 93 36-6Internet: www.thinklaw.de
Arbeitsgebiet: Fachanwalt für Arbeitsrecht
Merkblatt für ÖsterreicherInnen im Ausland:
Wie verhalte ich mich in einer Krisensituation im Ausland?
Sicherheit beginnt mit der Vorbereitung.
- Informieren Sie sich über lokale Gesetze, Gebräuche und die Lage vor Ort.
- Informieren Sie Ihr Umfeld (Familie, Freunde, Kollegen) über Ihren Aufenthalt.
- Hinterlassen Sie Ihre Daten an der österreichischen Vertretungsbehörde.
- Prüfen Sie, ob Ihre Reisedokumente und Aufenthaltsberechtigungen in Ordnung und Ihre Impfungen aktuell sind.
- Kontrollieren Sie ihre Finanzen und Ihren Versicherungsschutz. Hinterlegen Sie bei der Versicherung eine Aufstellung Ihrer Wertgegenstände
- Besorgen Sie sich Vorräte (Taschenlampe, Radio-Empfangsgerät, Batterien, Wasserreserven Bargeld)
- Bereiten Sie sich innerlich auf einen möglichen Krisenfall vor. Als mündiger Bürger entscheiden und handeln Sie unabhängig und in eigener Verantwortung.
Im allgemeinen Krisenfall (z.B. Katastrophen und politischen Unruhen)
- Hören Sie regelmäßig vertrauenswürdige Nachrichten.
- Achten Sie auf Ihre Sicherheit. Begeben Sie sich nicht in gefährdete Gebiete. Folgen Sie den Anweisungen der Behörden.
- Wenden Sie sich bei an die nächste österreichische Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat, Honorarkonsulat) und hinterlassen Sie Ihre Daten. Wo eine solche nicht vorhanden ist, haben Sie das Recht sich an die Vertretungsbehörden eines EU-Landes wenden. Die Botschaft ist bemüht – ohne Gewähr – über die Lage, Sammelpunkte und Ausreisemöglichkeiten zu informieren.
- Kontaktieren Sie Ihren Arbeitgeber, ihre entsendende Organisation oder IhrenReiseveranstalter zur Unterstützung. Halten Sie mit Landsleuten oder Angehörigen befreundeter Nationen Kontakt. Überlegen Sie, ob Sie sich für Gemeinschaftsaufgaben zur Verfügung stellen können.
- Erkundigen Sie die Verkehrsverbindungen und überlegen Sie Transportmöglichkeiten.
- Bereiten Sie das für Sie Notwendigste für eine rasche Abreise vor (Pässe, Unterlagen; Bargeld; Medikamente; Handy; Radio; Kleidung; Hygieneartikel;
Taschenlampe - bei einer Evakuierung kann oft nur beschränkt und selbst tragbares Gepäck mitgenommen werden).
- Erfüllen Sie lokale Pflichten von deren Erfüllung eine Ausreise abhängen kann (z.B. Begleichung allfälliger Schulden oder Steuern, Registrierung, etc.)
Bei individuellen Problemen
Die österreichische Vertretungsbehörden sind auch für Sie da wenn:
- Sie den Pass verloren haben
- Sie finanzielle Hilfe in einer unverschuldeten Notlage benötigen. Hier wird geklärt, ob bzw. wie Ihnen vor allem bei der Beschaffung von Eigenmitteln geholfen werden kann.
- Sie schwer erkrankt sind oder einen schweren Unfall hatten. Die Vertretung kann Angehörige in Österreich benachrichtigen und einen lokalen Arzt oder Anwalt empfehlen.
- Sie verhaftet oder in Ihrer Freiheit beschränkt wurden. Verlangen Sie sofort, dass die zuständige Vertretungsbehörde verständigt wird.
Stand: Dezember 2011
