Eheschließung in Österreich
Stand: 02. Dezember 2011
Eine standesamtliche Eheschließung ist auch ohne Hauptwohnsitz in Österreich möglich.
Für die Eheschließung in Österreich müssen dem Standesamt folgende Dokumente vorgelegt werden:
- Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde)
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (nicht älter als 6 Monate)
- Nachweis des (ausländischen) Wohnsitzes
- Identitätsdokument (Reisepass, Personalausweis)
- Ehefähigkeitszeugnis des zuständigen deutschen Standesamtes (wird in der Regel durch das österreichische Standesamt angefordert)
Bei Vorehen zusätzlich:
- Heiratsurkunden aller Vorehen
- Nachweis der Auflösung aller Vorehen (Sterbeurkunden, rechtskräftige Scheidungsurteile)
- Eventuell Anerkennung des Scheidungsurteils durch das österreichische Bundesministerium für Justiz in Wien oder durch ein inländisches Gericht. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich rechtzeitig beim Standesamt.
Die Österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland verfügen selbst über keinerlei standesamtliche Befugnisse.
Für weitere Fragen können Sie sich auch direkt an das
Standesamt Brigittenau - Zentrale Agenden
Zuständige Referentin: Franziska Waldmann
A-1200 Wien, Dresdner Straße 93, Block C
Tel.: +43/1/4000- 35413
wenden.
