Antrag auf Erteilung eines Visums
Folgende Dokumente sind bei Antragstellung im Original vorzulegen:
- 1 ausgefüllter Antrag und 1 aktuelles biometrisches Passfoto pro Antragsteller
- Original und Kopie des Reisedokumentes (alle Seiten; Reisepass muss zumindest 3 Monate länger als das beantragte Visum gültig sein)
- Eine für Österreich gültige, alle Risiken abdeckende Kranken- und Unfallversicherung (Mindestdeckungssumme: EUR 30.000,--)
- Aktuelle polizeiliche Anmeldung und Aufenthaltsnachweis für Deutschland
- Nachweis über Mittel zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Bargeld, Kreditkarten)
- Nachweis über beabsichtigte Unterkunft in Österreich (Hotelbuchung)
- Nachweis über Beförderungsmittel (Flug- o. Bahn- Ticket)
- Visagebühren
Zusätzlich je nach Aufenthaltszweck vorzulegen:
- Heiratsurkunde mit beglaubigter deutscher Übersetzung
- Nachweis über Studienplatz, Zulassungsbescheid, Inskriptionsbestätigung / Schulbesuchsbestätigung
- Sonstige Nachweise
Es können keine ausreichenden finanziellen Mittel für den Aufenthalt nachgewiesen werden:
- Verpflichtungserklärung/elektronische Verpflichtungserklärung
Einem visumpflichtigen Fremden, der nicht über ausreichende/nachweisbare Eigenmittel zur Bestreitung des geplanten Aufenthaltes in Österreich verfügt, kann dennoch ein Visum erteilt werden, wenn aufgrund der Verpflichtungserklärung einer Person, Firma oder eines Vereines (Einlader) mit Hauptwohnsitz oder Sitz im Bundesgebiet die Tragung aller Kosten gesichert erscheint.
Dies geschah bisher mittels notariell beglaubigter Verpflichtungserklärung.
Nunmehr haben sich Privateinlader, Firmen und Vereine durch eine zur Vertretung nach außen befugte Person oder durch eine von den nach außen vertretungsbefugten Organen eíner Gesellschaft oder eines Vereines bevollmächtigte Person direkt an die für ihren Hauptwohnsitz bzw. Firmen-/Vereinssitz zuständige Fremdenpolizeibehörde( Bundespolizeidirektion, Bezirkshauptmannschaft, in Wien jeweiliges Polizeikommissariat) zu wenden und können dort eine so genannte- kostenfreie - Elektronische Verpflichtungserklärung abgeben.
Weitere Informationen unter
Österreichisches Aussenministerium
Österreichisches Innenministerium
