Aufenthaltsrecht für Drittstaatsangehörige
Stand: 02. Dezember 2011
Das Bundesgesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt (NAG) regelt unter anderem die Erteilung von Aufenthaltstitel von Fremden, die sich länger als sechs Monate in Österreich aufhalten oder aufhalten wollen, sowie die Dokumentation von bestehenden Aufenthalts- und Niederlassungsrechten.
Im Migrationsportal (Deutsch und Englisch) werden Informationen zur Rot-Weiß-Rot-Karte sowie andere Zuwanderungsformen im Detail dargestellt. Das Kapitel "Leben und Arbeiten in Österreich" bietet wichtige Informationen zu den Themen Rahmenbedingungen der Integration, Arbeitsrecht, Kinder und Bildung, Wohnen, Gesundheit und Sprache.
Hier finden Sie aktuelle Informationen sowie Antragformulare. Weitere Informationen bietet auch der online Amtshelfer.
Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte unter Telefon 0049/89/99815 - DW 38 an die Visa/Aufenthaltsabteilung des Generalkonsulats.
