Konsularischer Ratgeber
Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher des Konsularischen Ratgebers!
Hier können Sie Informationen zu Themen wie z.B.: Staatsbürgerschafts- und Namensrecht, Passwesen, Wahlrecht, Maut, usw. finden.
Mit Anfragen und Anliegen wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort
WICHTIGER HINWEIS:
Erkundigen Sie sich bitte vorab bei Ihrer zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde in Deutschland über die Abwicklung der Entrichtung fälliger Konsulargebühren (z.B.: bar bei Antragstellung bzw. Vorkasse oder Nachnahme)
Urlaubszeiten Honorarkonsulat Stuttgart:
Das Honorarkonsulat Stuttgart ist an folgenden Tagen wegen Urlaubs geschlossen: Montag, 16. Juli bis einschließlich Freitag, 27. Juli 2012; Montag, 10. September bis einschließlich Freitag, 14. September 2012 und Montag, 24. Dezember 2012 bis einschließlich Freitag, 4. Jänner 2013. Während dieser Zeiten steht das Österreichische Generalkonsulat München, Telefon: 0049/(0)89/99815-0, E-Mail: muenchen-gk(at)bmeia.gv.at für Anfragen und Auskünfte zur Verfügung.
ACHTUNG! Verwendung von verloren bzw. gestohlen gemeldeten Reisepässen im Falle der Wiederauffindung:
Die Verwendung eines als verloren bzw. gestohlen gemeldeten Reisepasses im Falle der Wiederauffindung ist nicht möglich. Gestohlen oder verloren gemeldete Reisedokumente werden von den Polizeidienststellen zur Fahndung ausgeschrieben. Vom Generalkonsulat wird daher dringend abgeraten, mit solchen Reisepässen vor allem in die USA oder nach Großbritannien einzureisen. Das Generalkonsulat hat auch keinerlei Möglichkeit, Einreisegenehmigungen beispielsweise im Zuge amerikanischer ESTA-Verfahren zu erwirken.
