Opfer des Nationalsozialismus und Restitution
Durch zahlreiche Erklärungen führender österreichischer Politiker hat das offizielle Österreich eingestanden, dass Österreicher nicht nur Opfer des Nationalsozialismus waren, sondern sich auch an dessen Verbrechen beteiligt haben. Österreich hat deshalb in den letzten Jahren zahlreiche Akzente und Zeichen gesetzt, um das den Opfern und Vertriebenen des Nationalsozialismus angetane Leid zumindest in materieller Hinsicht etwas zu lindern.
A. Nationalfonds der Republik Österreich
a) Einmalzahlung (unbefristet)
1995 wurde der "Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus" eingerichtet, der Einmalzahlungen in Höhe von € 5.087 an unter der NS-Herrschaft verfolgte Personen bzw. deren Angehörigen erbringt (sofern bestimmte Voraussetzungen im Hinblick auf Staatsbürgerschaft und Wohnsitz erfüllt werden). Bisher konnte der Fonds bereits Zahlungen von über € 140 Mio. an 28.000 Antragsteller leisten.
Detaillierte Informationen und Kontaktadressen finden sich auf der Website des Nationalfonds. Es besteht keine zeitliche Begrenzung für die Antragstellung. Das Antragsformular kann direkt hier heruntergeladen werden.
b) Abgeltung von Vermögensverlusten (Frist abgelaufen)
Im Jahr 2001 wurde beschlossen zur endültigen Abgeltung von durch die NS-Verfolgung erlittenen Vermögensverlusten (Mietrechte, Hausrat, persönliche Wertgegenstände) einen Betrag von USD 150 Mio. für Einmalzahlungen von je USD 7.000 pro Person zur Verfügung zu stellen.
Der Antrag musste jedoch, nach mehrmaliger Verlängerung der Frist, zuletzt bis längstens 30.6.2004 gegenüber dem Nationalfonds - nicht dem Konsulat - glaubhaft gemacht werden. Eine weitere Fristerstreckung ist aus jetziger Sicht nicht vorgesehen.
B. Rückgabe von Kunstgegenständen
Beginnend unmitelbar nach Kriegsende 1945 wurden zahlreiche Gesetze zur Rückgabe von gestohlenen Eigentum bzw. Vermögen erlassen. Zwischen 1945 und 1948 wurden 13.500 Objekte retourniert. 1969 und 1985 wurden weitere Kunst-Rückgabegesetze beschlossen.
Ein 1998 verabschiedetes Gesetz über die Kunstrestitution hat zur Bildung einer eigenen "Kommission für Provenienzforschung" im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur geführt, die sich mit der Erforschung und Katalogisierung von zwischen 1938 und 1945 erworbenen und nun im Bundesbesitz befindlichen Kunst- und Kulturgegenstände befasst. Unrechtmäßig erworbene Gegenstände werden in Folge an ihre ursprünglichen Besitzer oder deren Erben (die Ausforschung der Erben erfolgt im Zusammenarbeit mit der Israelitischen Kultusgemeinde Wien) zurückgegeben.
C. Allgemeiner Entschädigungsfonds
a) Zahlungen nach dem Forderungs- oder Billigkeitsverfahren (Frist abgelaufen)
Die Frist zur Antragstellung ist am 28.5.2003 abgelaufen. Der Fonds ist mit USD 210 Mio. dotiert und leistet Zahlungen an die auf dem Gebiet des heutigen Österreich durch das NS-Regime verfolgten Personen (bzw. deren Erben) und Vereinigungen.
Über 19.000 Personen haben bis Ende der Antragsfrist Anträge eingebracht, wobei die Auszahlungen als pro rata Leistungen erfolgen. Für jede anerkannte Forderung (die Entscheidung erfolgt durch ein dreiköpfiges Antragskomitee, wobei ein Mitglied von den USA bestimmt wurde) können maximal USD 2 Mio. zur Auszahlung gelangen.
Gegen eine ablehnende Entscheidung im Forderungsverfahren kann berufen werden, eine Entscheidung im Billigkeitsverfahren ist endgültig.
b) Naturalrestitution und Schiedsinstanz (Frist abgelaufen)
Die Frist für die Einbringung von Anträgen für die Naturalrestitution von öffentlichen Vermögen (Liegenschaften, Gebäude) ist am 31. Dezember 2004 abgelaufen. Die Entscheidung über die Naturalrestitution, die sich auf Vermögenswerte bezieht, die am 17.1.2001 im Besitz des Bundes oder der Länder (ausgenommen Tirol) standen, trifft eine dreiköpfige Schiedsinstanz, wobei ein Mitglied von den USA ernannt wurde. Gegen Ablehnungen der Schiedsinstanz kann nicht berufen werden.
Für beide Fälle - Zahlungen und Naturalrestitution - gilt, dass sie erst nach Herstellung der Rechtssicherheit, d.h. wenn alle US-Sammelklagen gegen Österreich und/oder österreichische Unternehmen abgewiesen wurden, umgesetzt werden können.
D. Versöhnungsfonds - Frist abgelaufen
Die Antragsfrist endete nach mehrmaligen Verlängerungen endgültig am 31.12.2003. Der mit Beiträgen des Bundes, der Länder und der österreichischen Wirtschaft ausgestattete Fonds, der am 20. Dezember 2000 konstituiert wurde, hat mittlerweile (Stand Jänner 2005) an 130.773 ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter, die während der NS-Zeit auf das Gebiet des heutigen Österreich deportiert wurden, Leistungen in der Höhe von knapp 350 Millionen Euro erbracht. Diese Zahlen werden sich bis zum Ende der Funktionsdauer des Österreichischen Versöhnungsfonds am 31.12.2005 noch erhöhen, wenn alle fristgerecht eingelangten Fälle abgearbeitet sein werden.
Abschließende Hinweise
Für Informationen über die Wiedererlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft (für Opfer der NS-Herrschaft), besuchen Sie bitte unsere Seite zu "Österreichische Staatsbürgerschaft".
Ausführliche Informationen zu Pensionsfragen, Opferfürsorge, Pflegegeld und Lebensbestätigungen finden Sie unter "Pensions- und Sozialangelegenheiten".
Adressen und Kontaktnummern der österreichischen Archive finden Sie auf unseren Webseiten unter "Ahnenforschung in Österreich".
