Autofahren & Maut
1) Das österreichische Strassensystem:
Während des Sommers sind die Fahrbedinungen auf Österreichs Straßen in der Regel ausgezeichnet. Die Hauptverkehrsrouten sind asphaltiert und in einem guten Zustand.
Im Winter jedoch, von Dezember bis März, müssen alle Autofahrer in Österreich mit Schneefahrbahnen auf den Straßen rechnen; dies gilt speziell für höhere Bergstraßen. Im Winter ist der Gebrauch von Winterreifen deshalb dringend anzuraten, es ist weiters empfehlenswert auch Schneeketten mitzuführen.
2) Führerschein:
Ein internationaler Führerschein ist für Österreich verpflichtend vorgeschrieben. Er kann über den Autofahrerklub AAA besorgt werden und gilt für ein Jahr. Wenn Sie im Ausland Auto fahren, sollten Sie immer den internationalen Führerschein wie auch ihren vom jeweiligen Bundesstaat ausgestellten Führerschein mit sich führen. Der internationale Führerschein ist faktisch nur eine international anerkannte Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins.
3) Verkehrsvorschriften:
Diese entsprechen weitgehend den Regelungen der anderen europäischen Länder. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen liegen auf Bundes- und Landesstraßen bei 100 km/h, auf Autobahnen sind es 130 km/h. In Wohnzonen und Ortschaften liegt die Obergrenze in der Regel bei 50 km/h.
4) Vignette (Strassenmaut):
Seit 1.1.1997 muss bei Benützung von Österreichs Schnellstrassen und Autobahnen verpflichtend die Vignette vorgewiesen werden. Die Vignette kann bei Automobilklubs (z.B. ÖAMTC, ARBÖ), auf Postämtern, in Trafiken sowie auch bei einigen Tankstellen angekauft werden.
Wenn Sie ohne oder mit einer nicht ordnungsgemäß befestigten Vignette angetroffen werden, müssen Sie mit hohen Strafen rechnen. Polizei, Gendarmerie und auch Zollwache haben das Recht, die Maut einzuheben und zusätzlich Strafen zu kassieren.
Mehr zur Vignette finden Sie unter "Quicklinks".
5) Alkohol am Steuer & Verkehrsunfälle:
Alkohol (und Drogen) am Steuer ist strengstens verboten und wird hart bestraft. Die Mindeststrafe beträgt etwa € 360 und zieht auch den Verlust des Führerscheins nach sich. Der erlaubte Blutalkoholwert beträgt 0,5 Promille.
Alle Verkehrsunfälle mit Personenschaden müssen unbedingt der Polizei oder Gendarmerie gemeldet werden. Unfälle mit Sachschaden sind nur dann zu melden, wenn die Identität des Unfallgegners nicht eindeutig festgestellt werden kann
