Konsularischer Ratgeber
Auf den folgenden Seiten finden Sie umfassende Informationen für AuslandsösterreicherInnen, für nur temporär im Ausland weilende StaatsbürgerInnen wie auch für Staatsangehörige anderer Länder, die beabsichtigen sich (kurz oder auch für länger) in Österreich aufzuhalten.
Im einzelnen informieren wir Sie genauer über Einreise- und Aufenthaltstitel, die Neuausstellung eines österreichischen Reisepasses, über Staatsbürgerschaftsangelegenheiten aber auch u.a. über Wahlen, Wehrpflicht und Beglaubigungen. Umfassende Tipps für Ihre Österreich-Reise finden Sie hier ebenso wie Antworten zu Fragen über Pensions- und Sozialleistungen.
Konsulargebühren:
Wenn einige unserer Dienstleistungen im Rahmen von Bürgerservice auch unentgeltlich angeboten werden können, so sind bei einer Reihe von Amtshandlungen doch auch Konsulargebühren zu entrichten. Im folgenden finden Sie eine Aufstellung der für die am häufigsten nachgefragten Serviceleistungen zu entrichtenden Beträge.
Die Zahlung hat in bar (bitte bringen Sie den exakten Betrag) oder mit money-order (ausgestellt auf "Consulate General of Austria") zu erfolgen, wobei Banknoten größer als USD 20 aus Sicherheitsgründen nicht angenommen werden können.
Konsulargebühren für den Monat Februar 2012 (Beträge in USD):
BITTE DEN GENAUEN BETRAG!
- Schengen Visum: 77,40
- Schengen Visum für Staatsangehörige der Russischen Föderation, Ukraine, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Moldau und Georgien: 45,20
- Nationales Visum (Studenten, Arbeitsaufnahme, Volontäre, etc.): 129,00
- Aufenthaltstitel: 103,20
- Aufenthaltstitel f. Minderjährige: 64,50
- Neuausstellung Reisepass: 90,30
- Neuaustellung Personalausweis: 73,60
- Neuausstellung Kinderpass: 38,70
- Neuausstellung Personalausweis für Minderjährige unter 16 Jahre: 34,90
- Änderung Reisepass: 32,30
- Staatsbürgerschaftsnachweis: 62,00
- Beglaubigung einer Unterschrift: 51,60
- Beglaubigung einer Abschrift: 51,60
- Strafregisterauszug: 54,20
- Zustellung/Weiterleitung einer Schrift: 23,30
- Zustellung/Weiterleitung einer Beilage: 7,80
- Dokumentenbeschaffung: 31,00
