Haustiere
Aus den EU- und EWR-Staaten kann mit Haustieren im Reiseverkehr seit 3. Juli 2004 mit dem sogenannten EU-Heimtierpass ohne grenztierärztliche Kontrolle nach Österreich eingereist werden.
Näheres kann dem nachfolgenden Informationsblatt entnommen werden:
Leinen- und Maulkorbpflicht für Hunde
Die Leinen- und Maulkorbpflicht für Hunde ist in Österreich nicht bundeseinheitlich, sondern auf Gemeindeebene geregelt.
In Wien besteht beispielsweise Leinenpflicht in öffentlich zugänglichen Parkanlagen und auf gekennzeichneten Lagerwiesen. Leine und Maulkorb sind dort in allen öffentlichen Orten (Straßen, Plätze, frei zugängliche Teile von Häusern, Höfe, Lokale, Kleingartenanlagen, landwirtschaftlich genutzte Flächen, etc.) und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln anzulegen. Maulkorbpflicht besteht für bissige Hunde an allen öffentlichen Orten.
Es empfiehlt sich daher, Leine und Maulkorb bei einem Aufenthalt in Österreich jedenfalls immer mitzuführen, und im Bedarfsfall beides anzulegen.
Für genauere Auskünfte wird empfohlen, sich an die Gemeindeverwaltung bzw. an die Tourismusstelle des Aufenthaltsortes in Österreich zu wenden.
