Personalausweis
Anträge auf Ausstellung eines Personalausweises können nur persönlich im Generalkonsulat bzw. bei der Konsularabteilung der Botschaft eingebracht werden.
Bei der Beantragung des Personalausweises sind nachfolgend aufgelistete Dokumente im Original vorzulegen:
- Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises vollständig ausgefüllt (auch Spalten "beizubringende Nachweise")
- Personenstandserklärung
- Geburtsurkunde
- zutreffendenfalls Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Namensführung nach der Eheschließung
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Nachweis akademischer Grade, falls vorhanden und deren Eintrag gewünscht wird
- Auszug aus dem Melderegister (Aufenthaltsnachweis, Meldenachweis etc. - nicht älter als vier Wochen)
- Bisheriger Personalausweis bzw. bei Erstausstellung oder Verlust ein weiterer Lichtbildausweis und bei Diebstahl des alten Personalausweises eine amtliche Anzeigebestätigung
- 1 Passfoto (35 x 45 mm) entsprechend den Kriterien für biometrische Ausweise
- Die Gebühr von 57,00 Euro (gemäß KGG TP 6 (5); Gegenwert in Landeswährung nach dem jeweiligen Amtskurs) und für Minderjährige unter 16 Jahren 27,00 Euro ist in bar zu entrichten
Im Einzelfall können darüber hinaus noch zusätzliche Dokumente verlangt werden, wenn dies für die weitere Bearbeitung erforderlich ist.
Bearbeitungszeit: ca. 3-4 Wochen
Österreichisches Generalkonsulat Krakau, ul. Cybulskiego 9, 31-117 Kraków
Tel: (12) 424 99 40; Fax: (12) 421 67 64; E-Mail: krakau-gk(at)bmeia.gv.at
Information zu neuen Passbildkriterien
