Ausstellung eines Reisepasses
Es werden nur mehr biometrische Reisepässe mit Fingerabdrücken ausgestellt.
Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses können daher nur persönlich im Generalkonsulat bzw. in der Konsularabteilung der Botschaft eingebracht werden.
Bei der Beantragung des Reisepasses sind nachfolgend aufgelistete Dokumente im Original vorzulegen:
- Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses vollständig ausgefüllt (auch Spalten "beizubringende Nachweise")
- Formular „Personenstandserklärung“
- Geburtsurkunde
- zutreffendenfalls Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Namensführung nach der Eheschließung
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Nachweis akademischer Grade, falls vorhanden und deren Eintrag gewünscht wird
- Auszug aus dem Melderegister (Aufenthaltsnachweis, Meldenachweis etc. – nicht älter als 4 Wochen)
- Bisheriger Reisepass oder bei Verlust ein weiterer Lichtbildausweis und bei Diebstahl des alten Reisepasses eine amtliche Anzeigebestätigung
- 1 Passfoto (35 x 45 mm) entsprechend den Kriterien für biometrische Ausweise, rückseitig mit Namen und Geburtsdatum versehen
- Die Gebühr von 70,00 Euro (Gegenwert in Landeswährung nach dem jeweiligen Amtskurs) gemäß TP 6 (1) Konsulargebührengesetz (KGG) ist bei persönlicher Antragstellung in bar zu entrichten.
Im Einzelfall können darüber hinaus noch zusätzliche Dokumente verlangt werden, wenn dies für die weitere Bearbeitung erforderlich ist.
Alle bislang ausgestellten österreichischen Reisepässe bleiben weiterhin bis zum Ablaufdatum gültig – eine Verlängerung ist nicht möglich.
Bearbeitungszeit: ca. 3-4 Wochen
Österreichisches Generalkonsulat Krakau, ul. Cybulskiego 9, 31-117 Kraków
Tel: (12) 424 99 40; Fax: (12) 421 67 64; E-Mail: krakau-gk(at)bmeia.gv.at

- Antrag ERKLAERUNG Erwachsene

- ANTRAG RP Erwachsene
