Reisepässe für Minderjährige
Für Minderjährige werden nur mehr biometrische Reisepässe mit Datenträger (Chip) ausgestellt, wobei ab dem 12. Lebensjahr die Reisepässe mit Fingerabdrücken ausgestellt werden.
Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses können nur bei persönlicher Anwesenheit des Minderjährigen eingebracht werden.
Die Gültigkeitsdauer dieser Pässe richtet sich nach dem Lebensalter der Kinder und beträgt bis zum zweiten Lebensjahr 2 Jahre, vom 2. bis zum 12. Lebensjahr 5 Jahre und ab dem 12. Lebensjahr 10 Jahre.
Persönliche Antragstellung:
a) Unmündige Minderjährige (unter 14 Jahren):
Die Antragstellung erfolgt durch den gesetzlichen Vertreter im Beisein des unmündigen Minderjährigen
b) Mündige Minderjährige (über 14 aber unter 18 Jahren):
Die Antragstellung kann durch den Minderjährigen selbst erfolgen; die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters muss entweder persönlich vor Ort oder durch eine beglaubigte schriftliche Zustimmungserklärung erfolgen.
Nachfolgend aufgelistete Dokumente sind im Original vorzulegen:
1. Reisepassantrag f. Minderjährige vollständig ausgefüllt (auch Spalten "beizubringende Nachweise").GeburtsurkundeFalls zutreffend, Heiratsurkunde der Eltern mit dem Vermerk der Namensführung nach der Eheschließung, zutreffendenfalls Scheidungsurteil bzw. Sorgerechtsbeschluss
2. Staatsbürgerschaftsnachweis (Original) des österreichischen Elternteils, bei Kindern über 12 Jahren muss der eigene Staatsbürgerschaftsnachweis vorgelegt werden
3. Auszug aus dem Melderegister (Aufenthaltsnachweis, Meldenachweis etc. - nicht älter als vier Wochen) des Kindes sowie des österreichischen Elternteils
4. Falls zutreffend: Bisheriger Reisepass oder bei Verlust ein weiterer Lichtbildausweis und bei Diebstahl des alten Reisepasses eine amtliche Anzeigebestätigung
5. 1 Passfoto (35x45mm), entsprechend den Kriterien für biometrische Ausweise
6. Die Gebühr von 70,00 bzw. für Kinder unter 12 Jahren 30,00 Euro (Gegenwert in Landeswährung nach dem jeweiligen Amtskurs) gemäß TP 6(1 bzw. 2) Konsulargebührengesetz (KGG) ist in bar zu entrichten.
Konsulargebührenfrei ist die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses für ein Kind vor dem zweiten Lebensjahr.
Im Einzelfall können darüber hinaus noch zusätzliche Dokumente verlangt werden, wenn dies für die weitere Bearbeitung erforderlich ist.
Falls der/die Minderjährige/n bisher in den Reisepässen der Eltern miteingetragen war/en, sind diese zwecks Streichung der Eintragung/en vorzulegen.
Bearbeitungszeit: ca. 3-4 Wochen
Österreichisches Generalkonsulat Krakau, ul. Cybulskiego 9, 31-117 Kraków
Tel: (12) 424 99 40; Fax: (12) 421 67 64; E-Mail: krakau-gk(at)bmeia.gv.at
Information zu neuen Passbildkriterien

- Antrag ERKLAERUNG Kinder

- ANTRAG RP Kinder

- Erklärung des Erziehungsberechtigten
