Änderung/Ergänzung von Reisepässen
Miteintragung von Kindern
Die Miteintragung von Kindern in Reisepässen ist nicht mehr möglich.
Bestehende Kindermiteintragungen sind noch bis einschließlich 14. Juni 2012 gültig.
Der Pass, in dem sich die Kindereintragung befindet, behält jedoch die bis zum Ablaufdatum vorgesehene Gültigkeit.
Österreichisches Generalkonsulat Krakau, ul. Cybulskiego 9, 31-117 Kraków
Tel: (12) 424 99 40; Fax: (12) 421 67 64; E-Mail: krakau-gk(at)bmeia.gv.at
