Einreise nach Österreich
Polnische Staatsbürger
Polnische Staatsangehörige können mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis nach Österreich einreisen.
Da die Republik Polen seit 21.12.2007 Mitglied des Schengenraumes ist, benötigen Personen aus Drittstaaten, welche im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels der Republik Österreich Polen oder eines anderen Mitgliedstaates sind, für die Einreise nach Österreich kein Visum mehr.
Ausländer, die der Visumpflicht unterliegen
Ausländer, die der Visumpflicht unterliegen und einen festen Wohnsitz in Polen haben, können die Visumanträge bei der Österreichischen Botschaft in Warschau bzw. im Österreichischen Generalkonsulat in Krakau (zuständig für die südlichen Woiwodschaften Polens) stellen.
- Zwecks Beantragung eines Visums ist die persönliche Vorsprache des Antragstellers in der Botschaft bzw. im Generalkonsulat notwendig.
- Die Bearbeitung eines Antrages kann erst nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen erfolgen.
- Die Visumanträge sollen mindestens 3 Wochen vor dem geplanten Reisetermin gestellt werden. Das erteilte Visum kann in Österreich nicht verlängert werden.
Die erforderlichen Unterlagen
Grundsätzlich werden folgende Unterlagen verlangt:
- ein ausgefülltes und eigenhändig unterfertigtes Antragsformular (in deutscher, polnischer oder englischer Sprache - Formulare unten verfügbar)
- ein aktuelles Passfoto
- Reisepass (gültig min. 3 Monate länger als die geplante Aufenthaltsdauer) sowie Kopien der Passseiten mit Personaldaten und früheren Schengen-Visa
- Aufenthaltsbewilligung in Polen
Zusätzliche Unterlagen:
1) Touristische Reise
- Hotelreservierung + Zahlungsbestätigung
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel zur Bestreitung der Aufenthaltskosten (Einkommensnachweis, Kontoauszug etc.)
- Reiseversicherung (Deckungssumme min. 30.000 €) oder die Europäische Versicherungskarte EUVK
- Flug-/Zugticket
2) Geschäftsreise
- Original-Einladungsschreiben bzw. Verpflichtungserklärung der Firma, ausgefertigt auf dem Firmenpapier und mit der Unterschrift der zuständigen Person versehen, unter Bekanntgabe des genauen Zweckes und Zeitpunktes der Reise sowie Personaldaten und RP-Nummer des Reisenden (Informationen wie: "Treffen", "Verhandlungen", "Geschäftsreise" sind nicht ausreichend)
- Auszug aus dem Firmenregister
- Flug-/Zugticket
3) Besuchsreise
- eine Elektronische Verpflichtungserklärung (EVE) bzw. eine gerichtlich oder notariell beglaubigte Verpflichtungserklärung des Einladers im Original
- Reisepasskopie des Einladers (wenn der Einlader kein Österreicher ist – zusätzlich Kopie seiner Aufenthaltsbewilligung + Meldebestätigung)
- Einkommensnachweis des Einladers
- Beschäftigungsnachweis des Antragstellers
- Reiseversicherung (Deckungssumme 30 000 €) bzw. Europäische Versicherungskarte
- Flug-/Zugticket
4) Transitreise
- Kopie des Visums des Ziellandes
- Reiseversicherung (Deckungssumme min. 30 000€) bzw. EUVK
- Flug-/Zugticket (Kopie)
Das Generalkonsulat behält sich vor, in Einzelfällen zusätzliche Unterlagen verlangen zu können.
Konsulargebühren
Die Konsulargebühren sind bei Antragstellung zu entrichten und werden im Falle einer Ablehnung des Antrages nicht zurückerstattet.
Aktuelle Konsulargebühren:
Flughafentransit (A) -- € 60,-
Transitvisum (C) -- € 60,-
Reisevisum (C) -- € 60,-
Aufenthaltsvisum (D) -- € 75,-
Aufenthaltsvisum + Reisevisum (D/C) -- € 75,-
