Visa

- Wappen der Republik ÖsterreichFoto: Österreich Werbung
Allgemeine Informationen
Seit dem Inkrafttreten des EU-Visakodex am 5. April 2010 werden Einreisetitel in Form von einheitlichen Schengen-Visa folgender Kategorien ausgestellt:
Visum A (Flughafentransitvisum): berechtigt eine/n der Transitvisumpflicht unterliegenden DrittausländerIn, sich während einer Zwischenlandung in der internationalen Transitzone eines Flughafens aufzuhalten, gestattet diesem jedoch nicht die Einreise in das Hoheitsgebiet des betreffenden Staates.
Visum C (Visum für den kurzfristigen Aufenthalt, Reisevisum): berechtigt zur Einreise in den Schengen-Raum und zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten.
Nationales Visum D (Aufenthaltsvisum): ist ein nationales österreichisches Visum, das für Aufenthalte für die Dauer von drei bis sechs Monaten in Österreich und auch als Reisevisum für bis zu 3 Monaten innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten im übrigen Schengenraum gilt.
Das Visum ist im Ausland bei der österreichischen Vertretungsbehörde in dem Staat, in dem der Visumwerber seinen ständigen Wohnsitz hat, zu beantragen.
Zur Beantragung eines Visums ist die persönliche Vorsprache des Antragstellers im Generalkonsulat erforderlich.
Eine Bearbeitung des Visumantrages kann erst nach vollständiger Vorlage aller geforderten Unterlagen erfolgen.
Visaanträge sollten mindestens 3 Wochen vor Reisebeginn gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
Grundsätzlich erforderlich sind:
- Ein vollständig (in Deutsch oder Englisch) ausgefülltes und eigenhändig unterfertigtes Antragsformular
- ein eingeklebtes Passfoto (neueren Datums)
Ausnahme: Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen sowie Passinhaber anderer Staaten als der Sonderverwaltungsregion Hongkong und Macao müssen 2 Antragsformulare und 2 Fotos einreichen (bitte beachten Sie die erforderlichen Kriterien für die einzureichenden Fotos) - Reisepass (Gültigkeit mindestens drei Monate länger als beantragter Sichtvermerk)
Zusätzlich erforderlich
1) für touristische Reisen:
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (Kreditkarten, Bankauszüge, etc.) + Gehaltsbestätigung des Arbeitgebers
- Reise-, Kranken- und Unfallversicherung (Deckungssumme mindestens € 30.000,-)
- Flugtickets bzw. Flugreservierung
- Hotelreservierung + Zahlungsbestätigung
2) für Geschäftsreisen:
- Gegebenenfalls ID-Nummer der elektronischen Verpflichtungserklärung (EVE), die vom Einlader bei der örtlich zuständigen Fremdenpolizei abzugeben ist. Die EVE wird von der Fremdenpolizei automatisch an das zuständige Generalkonsulat weitergeleitet.
- Firmenbuchauszug
- Dokumentation des Reisezwecks
3) für (private) Besuchsreisen:
- ID-Nummer der elektronischen Verpflichtungserklärung (EVE), die vom Einlader bei der örtlich zuständigen Fremdenpolizei abzugeben ist. Die EVE wird von der Fremdenpolizei automatisch an das zuständige Generalkonsulat weitergeleitet.
- Wenn vom Einlader keine Verpflichtungserklärung abgegeben wird: Nachweis ausreichender finanzieller Mittel
- Passkopie des Einladers, bei ausländischen Staatsangehörigen zusätzlich Kopie des Aufenthaltstitels
- Meldezettel des Einladers (Kopie)
- Einkommensnachweis des Einladers
- Beschäftigungsnachweis des Antragstellers
- Reise-, Kranken- und Unfallversicherung (Deckungssumme mindestens € 30.000,-)
4) Transitreisen:
- Kopie des Anschlussvisums
- Reise-, Kranken- und Unfallversicherung (Deckungssumme mindestens € 30.000.-)
- Kopie des Flug-, Bahntickets etc.
Das Generalkonsulat behält sich vor, in einzelnen Fällen zusätzliche Unterlagen nachzufordern.
Bei unklaren Angaben wird der Antragsteller zu einer persönlichen Vorsprache eingeladen.
Konsulargebühren
Die Konsulargebühr ist bei Antragstellung in HK$ zu entrichten und wird im Falle einer Ablehnung nicht zurückgezahlt.
Flugtransitvisum (Visum A): € 60,--
Reisevisum (Visum C): € 60,--
Aufenthaltsvisum (Visum D): € 75,--
Aufenthaltstitel: Gebühren bei Antragstellung gem. § 14 TP 6 Abs. 3
EURO 80,-- für Erwachsene
EURO 50,-- für Kinder
Schengen-Informationssystem
Es besteht die Möglichkeit, Informationen betreffend das Schengener Informationssystem im Rahmen der Website der Datenschutzbehörde (deutschsprachige Version bzw. englischsprachige Version) zu erhalten.
