Arbeiten in Österreich
Grundsätzlich bestehen für Ausländer zwei Möglichkeiten, sich längerfristig zum Zweck einer Arbeitstätigkeit in Österreich aufzuhalten, nämlich im Rahmen einer Aufenthaltserlaubnis und im Rahmen einer Niederlassungsbewilligung.
Eine Niederlassungsbewilligung kann nicht vom Generalkonsulat ausgestellt werden. Allerdings können Sie als Hongkonger Staatsangehöriger einen Erstantrag am Generalkonsulat einbringen, den wir dann an die zuständige Behörde in Österreich (Amt der Landesregierung bzw Magistrat der Stadt Wien) weiterleiten. Bitte beachten Sie auch, dass Sie keinen Antrag auf Niederlassungsbewilligung bei der Inlandsbehörde stellen können, wenn Sie sich als Tourist oder Geschäftsreisender in Österreich aufhalten. Wir weisen außerdem darauf hin, dass bei allen Fällen der Ausländerbeschäftigung unbedingt das Arbeitsmarktservice konsultiert werden muss. Sollte das Arbeitsmarktservice die Ansicht vertreten, dass die Beschäftigung eines Fremden den arbeitsmarktpolitischen Interessen Österreichs entspricht, so ist die Aufnahme einer unselbständigen Tätigkeit in Österreich möglich.
Weitere ausführliche Informationen dazu erhalten Sie auf der Website des Arbeitsmarktservice Österreich und dem Amtshelfer für Arbeit und Einreise durch die rechtsstehenden Links.

