Übersetzungen
Die konsularischen Vertretungen Österreichs sind nicht befugt, Übersetzungen vorzunehmen. Wenden Sie sich bitte an einen Übersetzer.
Auch können Übersetzungen von den konsularischen Vertretungen nicht beglaubigt werden.
Unter den Yellow Pages finden Sie eine Reihe von Übersetzern. Sollten Sie eine amtliche Übersetzung benötigen, empfiehlt es sich, den Übersetzer nach seiner Zulassung zu fragen. Dem Generalkonsulat bekannte und gerichtlich beeidete Übersetzer Deutsch/Englisch wären:
Mr. BOOST Jorn Max Friedrich, 2/F 93 Tseng Tau Village, Sai Kung, Hong Kong, Tel: 2698 0200, Mobile: 9529 0161, Fax: 2698 0076, e-Mail: jboost45(at)yahoo.co.uk
Mr. OATES Nicholas, 6A Choi Ngar Yuen, 1 Shan Kwong Road, Happy Valley, Hong Kong, Tel: 2834 1440, Mobile: 9263 5150, Fax: 2838 5170, e-Mail: oatesno(at)netvigator.com
